Adoption Lettland

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Aktuell (8. April 2010)

Die Zentralbehörde Lettlands hat die Restriktionen für die Einreichung von neuen Adoptionsgesuche aus dem Ausland, bis am 31. Dezember 2012 verlängert. Es werden nur Gesuche für Kinder mit folgenden Merkmalen berücksichtigt:

  • drei oder mehr Kinder der gleichen Familie (Geschwister)
  • Kinder, welche älter als zehn Jahre sind
  • Kinder mit schweren gesundheitlichen Problemen oder schweren geistigen oder körperlichen Entwicklungsbeeinträchtigungen
  • Kinder, welche vom Gericht zur internationalen Adoption freigegeben wurden und für welche bislang keine ausländischen Adoptiveltern gefunden werden konnten.

 

1. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

Die Haager Vertragsstaaten sind verpflichtet, für ihre Kinder Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land zu suchen und zu fördern. Kann dort keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen.

Personen, die im Ausland leben, können ein Kind aus Lettland adoptieren,

  • vom eigenen Ehegatten
  • dessen Familie unter Vormundschaft steht, wenn die Gesuchsteller Verwandte sind
  • wenn es in einer Pflegefamilie oder in einem Heim lebt

2. Voraussetzungen für Adoptiveltern
     Herkunftsland  Schweiz
a) Gemeinschaftliche Adoption    
  Alter der künftigen Adoptiveltern,
vorgeschriebene Ehedauer
Mind. 25 Jahre Mind. 35 Jahre oder
mind. 5 Jahre
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern  18 Jahre  Mind. 16 Jahre
b) Einzeladoption möglich?  Ja   Ja
c) Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch?  Nein  Nein

 

3. Allgemeine Hinweise
  • Im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland werden nicht bevorzugt behandelt.
  • Ist ein Elternteil Schweizer/in, erhält das Kind durch die Adoption in Lettland automatisch das Schweizer Bürgerrecht.

4. Dokumentenliste der Zentralen Behörde von Lettland
  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Es müssen zwei Originale und eine Kopie eingereicht werden. Die Dokumente müssen legalisiert oder mit Apostille versehen sein.
  • Den Dokumenten ist eine notariell beglaubigte Übersetzung auf Lettisch beizulegen.

Gesuch Application
Eheschein oder Scheidungsurteil Marriage or divorce certificate
Bescheinigung zur vorhandenen Wohnfläche  Certificate on available floor-space 
Lebenslauf Autobiography 
Arztzeugnis Medical certificate 
Strafregisterauszug Excerpt from the swiss criminal record 
Wohnsitzbescheinigung Ascertaining of a housing 
Dokumente über die finanziellen Verhältnisse Documents concerning the material well being 
Sozialbericht Social report 
Passauszüge Passport extracts 
Provisorische Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes im Hinblick auf eine Adoption Provisional decision of authorisation to receive a child with a view to adoption 

 

5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde von Lettland verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:

  • Je einen Bericht für die ersten 2 Jahre