Adoption Kolumbien
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1. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
Die Haager Vertragsstaaten sind verpflichtet, für ihre Kinder Unterbringungsmöglichkeiten im eigenen Land zu suchen und zu fördern. Kann dort keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption erwogen. In Kolumbien können folgende Kinder von dieser Situation betroffen sein:
- Behinderte Kinder (auf ausdrücklichen Wunsch der künftigen Adoptiveltern). Über diese wird eine separate Liste geführt.
- Kranke Kinder
- Geschwister
- Gesunde Kinder ab 3 Monaten
2. Voraussetzungen für Adoptiveltern
| Herkunftsland | Schweiz | |||
| a) | Gemeinschaftliche Adoption | |||
| Alter der künftigen Adoptiveltern, vorgeschriebene Ehedauer |
Mind. 25 Jahre, keine. Bei 1 – 2-jähriger Ehedauer sollte der Nachweis erbracht werden, dass die Beziehung bereits längerfristig besteht |
Mind. 35 Jahre oder mind. 5 Jahre |
||
| Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | 15 Jahre | Mind. 16 Jahre | ||
| b) | Einzeladoption möglich? | Ja, für Kinder ab ca. 8 Jahren | Ja | |
| c) | Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch? | Nein | Nein | |
3. Allgemeine Hinweise
- Damit die Altersunterschiede zwischen Adoptiveltern und -kindern den biologischen Verhältnissen entsprechen, bestehen folgende Abstufungen:
25 – 38-Jährige für Kinder zwischen 0 und 2 Jahren
39 – 41-Jährige für Kinder zwischen 3 und 4 Jahren
42 – 44-Jährige für Kinder zwischen 5 und 6 Jahren
45-Jährige und älter für Kinder ab 7 Jahren
In Kolumbien sind Adoptionen bis zur Volljährigkeit möglich. - Ist ein Elternteil Schweizer/in, erhält das Kind durch die Adoption in Kolumbien automatisch das Schweizer Bürgerrecht.
- Die Wartezeit für ein Kind hängt von dessen von den zukünftigen Adoptiveltern gewünschten Alter ab. Im Moment kann diese in einzelnen Fällen bis zu 4 Jahre betragen. In Kolumbien sind zur Zeit vor allem Kinder ab 7 Jahren zur internationalen Adoption freizugeben. Die Dauer bis zum Vorliegen eines Kindervorschlags reduziert sich proportional zur Höhe des Alters des zukünftigen Adoptivkindes (mitunter beträgt die Wartezeit weniger als ein Jahr).
4. Dokumentenliste der Zentralen Behörde von Kolumbien
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des 'Ministerio de Relaciones Exteriores', Rubrik "Links").
- Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.
| Antrag für eine Adoption auf einem ICBF-Formular | Formulario: Solicitud de Adopción |
| Prov. Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes im Hinblick auf eine künftige Adoption | Decisión de Autorización Provisional para recibir un menor en adopción |
| Auszüge aus dem Geburtsregister | Registros civiles de nacimiento |
| Auszug aus dem Eheregister | Registro civil de matrimonio |
| Scheidungsurteil (falls vorhanden) | Sentencia de divorcio en caso de matrimonios anteriores |
| Auszüge aus dem Strafregister | Certificados vigente de antecedentes penales |
| Dokumente über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Arbeitsbestätigung mit Beschäftigungsdauer, Funktion und Lohnangaben in USD; Für Selbständige: Bestätigung durch eine(n) vereidigte(n) Buchhalter/in oder Kopie der letzten Steuererklärung |
Certificado sobre la capacidad económica especificando cargo desempeñado, tiempo de servicio y salario devengado en dólares; Por independientes: Certificación expedida por un contador juramentado o copia de la última declaración de renta |
| 3 Empfehlungsschreiben | 3 cartas de recomendación |
| Arztzeugnisse über die physische und psychische Gesundheit, mit Hinweis, dass Voraussetzungen für eine Adoption vorhanden sind | Certificados de salud física y mental con indicación che los requisitos para adoptar existan |
| Bescheinigung der Nationalität früher adoptierter Kinder | Certificado de nacionalidad de hijos adoptados anteriormente |
| Bestätigung, dass periodische Berichte nach der Adoption eingereicht werden | Compromiso de seguimiento |
| Für ausländische Familien in der Schweiz: Einreisebewilligung für das Kind | Para las familias extranjeras residentes en Suiza: Autorización para el ingreso del niño |
| Sozialbericht | Estudio social |
| Psychologisches Gutachten (Formular) | Estudio psicológico (formulario) |
| Mindestens 10 Fotos | Al menos 10 fotografías |
5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Kolumbien verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Total 4 Rapporte in zweifacher Ausführung.
- Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des 'Ministerio de Relaciones Exteriores', Rubrik "Links").
- Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.
- 1. Rapport: 3 Monate nach Ankunft des Kindes in der Schweiz.
- 2., 3. und 4. Rapport: Sind in Intervallen von 6 Monaten einzureichen d.h. 9, 15 und 21 Monaten nach Ankunft des Kindes in der Schweiz.
