Adoption Haiti

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Aktuell (1. November 2011)

Vertreter der Zentralen Behörden des Bundes und der Kantone haben im Juni 2011 in Haiti an einem Arbeitstreffen mit den haitianischen Behörden und Vertretern anderer Aufnahmestaaten, des Ständigen Büros der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und der UNICEF teilgenommen. Der Präsident der Republik Haiti hat dabei seinen Willen bekräftigt, die laufende Gesetzesreform zu unterstützen und so rasch wie möglich das Haager Adoptionsübereinkommen zu ratifizieren.

Angesichts der derzeitigen Mängel des Adoptionsverfahrens (namentlich schwache Institutionen und mangelnde Transparenz über die Herkunft der Kinder) und der Unsicherheit über den Zeitplan und Inhalt der Reformen (insbesondere hinsichtlich des neuen Gesetzes und der Unterstützung des Institut du Bien-Être Social et de Recherches (IBESR) als haitianische Zentralbehörde), vertritt die Zentrale Behörde des Bundes die Auffassung, dass bei Adoptionsverfahren mit Haiti Zurückhaltung und Vorsicht angezeigt sind.

Aus diesem Grund empfiehlt sie den Zentralen Behörden der Kantone:

  • Nur Bewilligungen für Adoptionen in Haiti zu erteilen, wenn die Gesuchsteller die Dienste einer für dieses Land anerkannten Vermittlungsstelle nutzen;
  • Die Bewilligung zur Adoption in Haiti an die Bedingung zu knüpfen, dass ihr das Kinderdossier vor der Erteilung des Visums unterbreitet wird (in Anlehnung an das in Art. 7 Abs. 5 der neuen Adoptionsverordnung vorgesehene Verfahren);
  • Bei der Aufnahme eines Kindes mit bekannten Eltern zu verlangen, dass die Zustimmungserklärung der leiblichen Eltern zur Adoption vor einem der Schweizerischen Botschaft bekannten Notar abgegeben wird;
  • Bei Bedarf auf Kosten der Gesuchstellenden zusätzliche Informationen an Ort einzuholen, wenn Zweifel über die Herkunft des Kindes bestehen.

Die Gesamtsituation wird auch in Zukunft durch die Zentrale Behörde des Bundes ständig überprüft werden, sodass diese Empfehlungen jederzeit den neuen Gegebenheiten angepasst werden können.


 

Kinder

In Haiti können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:

  • Behinderte Kinder
  • Kranke Kinder
  • Gesunde Kinder

Voraussetzungen Adoptiveltern

Gemeinschaftliche Adoption
  Alter der künftigen Adoptiveltern Mind. ein Elternteil muss 35 Jahre alt sein
  Vorgeschriebene Ehedauer 10 Jahre
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern 19 Jahre
Einzeladoption
  Einzeladoption möglich? Ja
  Vorgeschriebenes Alter Mind. 35 Jahre alt
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern 19 Jahre
Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen
  Vom Herkunftsland vorgeschrieben? Nein
Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? Keine Angaben

 

Dokumentenliste des Elterndossiers
  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Das Elterndossier muss auf Französisch übersetzt werden.
  • Sämtliche Dokumente müssen legalisiert werden.
Formloser Antrag auf Adoption Demande d’adoption (pas de prescriptions de forme)
Sozialbericht Rapport social
Prov. Pflegplatzbewilligung Autorisation provisoire d’accueillir un(e) enfant en vue de l’adoption
Prov. Einreisebewilligung Autorisation provisoire d’entrer sur le territoire suisse
Auszüge aus dem Geburtsregister Extrait du registre des naissances
Auszüge aus dem Eheregister Extrait du registre des mariages
Auszüge aus dem Strafregister Extrait du casier judiciaire
Steuerbescheinigung Attestation fiscale
Arbeitsbestätigungen Attestation de l’employeur
Bankbestätigungen Attestation de solde bancaire
Arztzeugnisse Certificats médicaux
Psychiatrisches bzw. psychologisches Kurzgutachten Brève expertise psychiatrique ou
psychologique
Sterilitätsnachweis Certificat de stérilité
2 Referenzschreiben 2 lettres de référence
Vollmacht für Anwalt/Anwältin Procuration à un avocat

 

Hinweise zum lokalen Verfahren
Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? 1 - 6 Monate
Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland 1 - 2 Wochen
Wo wird Adoption ausgesprochen / Entscheid? In der Schweiz
Typ der Adoption Einfache Adoption

 

Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
  • 1 Entwicklungsbericht nach 6 Wochen;
  • Anschliessend in den ersten 3 Jahren nach der Aufnahme alle 6 Monate;
  • Und anschliessend jährlich 1 Bericht bis zur Volljährigkeit.