Adoption Haiti
Aktuell (1. November 2011) Vertreter der Zentralen Behörden des Bundes und der Kantone haben im Juni 2011 in Haiti an einem Arbeitstreffen mit den haitianischen Behörden und Vertretern anderer Aufnahmestaaten, des Ständigen Büros der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und der UNICEF teilgenommen. Der Präsident der Republik Haiti hat dabei seinen Willen bekräftigt, die laufende Gesetzesreform zu unterstützen und so rasch wie möglich das Haager Adoptionsübereinkommen zu ratifizieren. Angesichts der derzeitigen Mängel des Adoptionsverfahrens (namentlich schwache Institutionen und mangelnde Transparenz über die Herkunft der Kinder) und der Unsicherheit über den Zeitplan und Inhalt der Reformen (insbesondere hinsichtlich des neuen Gesetzes und der Unterstützung des Institut du Bien-Être Social et de Recherches (IBESR) als haitianische Zentralbehörde), vertritt die Zentrale Behörde des Bundes die Auffassung, dass bei Adoptionsverfahren mit Haiti Zurückhaltung und Vorsicht angezeigt sind. Aus diesem Grund empfiehlt sie den Zentralen Behörden der Kantone:
Die Gesamtsituation wird auch in Zukunft durch die Zentrale Behörde des Bundes ständig überprüft werden, sodass diese Empfehlungen jederzeit den neuen Gegebenheiten angepasst werden können. |
In Haiti können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Behinderte Kinder
- Kranke Kinder
- Gesunde Kinder
Voraussetzungen Adoptiveltern
| Gemeinschaftliche Adoption | ||
| Alter der künftigen Adoptiveltern | Mind. ein Elternteil muss 35 Jahre alt sein | |
| Vorgeschriebene Ehedauer | 10 Jahre | |
| Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | 19 Jahre | |
| Einzeladoption | ||
| Einzeladoption möglich? | Ja | |
| Vorgeschriebenes Alter | Mind. 35 Jahre alt | |
| Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | 19 Jahre | |
| Zusammenarbeit mit Vermittlungsstellen | ||
| Vom Herkunftsland vorgeschrieben? | Nein | |
| Werden im Ausland wohnende Staatsbürger/innen vom Herkunftsland bevorzugt behandelt? | Keine Angaben | |
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Das Elterndossier muss auf Französisch übersetzt werden.
- Sämtliche Dokumente müssen legalisiert werden.
| Formloser Antrag auf Adoption | Demande d’adoption (pas de prescriptions de forme) |
| Sozialbericht | Rapport social |
| Prov. Pflegplatzbewilligung | Autorisation provisoire d’accueillir un(e) enfant en vue de l’adoption |
| Prov. Einreisebewilligung | Autorisation provisoire d’entrer sur le territoire suisse |
| Auszüge aus dem Geburtsregister | Extrait du registre des naissances |
| Auszüge aus dem Eheregister | Extrait du registre des mariages |
| Auszüge aus dem Strafregister | Extrait du casier judiciaire |
| Steuerbescheinigung | Attestation fiscale |
| Arbeitsbestätigungen | Attestation de l’employeur |
| Bankbestätigungen | Attestation de solde bancaire |
| Arztzeugnisse | Certificats médicaux |
| Psychiatrisches bzw. psychologisches Kurzgutachten | Brève expertise psychiatrique ou psychologique |
| Sterilitätsnachweis | Certificat de stérilité |
| 2 Referenzschreiben | 2 lettres de référence |
| Vollmacht für Anwalt/Anwältin | Procuration à un avocat |
| Wartefristen nach dem Einreichen des Dossiers bis zum Kindervorschlag? | 1 - 6 Monate |
| Dauer des Verfahrens vor Ort / Dauer des Aufenthaltes im Herkunftsland | 1 - 2 Wochen |
| Wo wird Adoption ausgesprochen / Entscheid? | In der Schweiz |
| Typ der Adoption | Einfache Adoption |
- 1 Entwicklungsbericht nach 6 Wochen;
- Anschliessend in den ersten 3 Jahren nach der Aufnahme alle 6 Monate;
- Und anschliessend jährlich 1 Bericht bis zur Volljährigkeit.
