Adoption Tschechische Republik
Nach Angaben der Zentralbehörde der Tschechischen Republik wird konsequent das Prinzip der Subsidiarität internationaler Adoptionen angewandt. Die internationale Adoption kommt nur bei minderjährigen Kindern in Frage, für die eine Ersatzfamilienbetreuung in der Tschechischen Republik nicht sichergestellt werden kann.
| Herkunftsland | Schweiz | ||
| a) | Gemeinschaftliche Adoption | ||
| Alter der künftigen Adoptiveltern, vorgeschriebene Ehedauer |
Nicht festgelegt Nicht festgelegt |
Mind. 35 Jahre oder mind. 5 Jahre |
|
| Altersunterschied Kind/Adoptiveltern | "angemessener Altersunterschied" |
Mind. 16 Jahre | |
| b) | Einzeladoption möglich? | Ja | Ja |
| c) | Zusammenarbeit mit Vermittlungsstelle obligatorisch? |
Nicht festgelegt | Nein |
Gemäss einem Schreiben der tschechischen Zentralen Behörde vom 16. Juli 2007 übersteigt die Zahl der Adoptionsnachfragen aus dem Ausland die Zahl der adoptierbaren Kinder. Aus diesem Grunde haben adoptierende Eltern mit langen Wartezeiten zu rechnen.
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Allen Dokumenten ist eine Übersetzung in tschechischer Sprache beizulegen.
- Die Dokumente müssen während dem Adoptionsverfahren regelmässig, mindestens einmal pro Jahr, ordnungsgemäss aktualisiert werden.
- Fehlende Dokumente oder Angaben müssen innerhalb der von der tschechischen Zentralbehörde angesetzter Frist nachgeliefert werden, andernfalls wird das Gesuch abgelegt.
| Antrag auf Adoption |
| Ausgefüllter Fragebogen |
| Sozialbericht |
| Psychologisches Gutachten |
| Arztzeugnis |
| Prov. Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes im Hinblick auf eine künftige Adoption |
| Zustimmung, das Pflegeverhältnis überprüfen zu lassen und die Berichte bei der Zentralen Behörde einzureichen |
| Strafregisterauszug |
| Kopie von Pass oder Identitätskarte |
| Geburtsurkunde des Antragstellers |
| Heiratsurkunde |
| Beleg über die Beschäftigung |
| Bestätigung der Einnahmen |
| Fotodokumentation |
Die Zentrale Behörde der Tschechischen Republik verlangt folgende
Berichte der Zentralbehörde bzw. der beauftragten Behörde oder
Sachbearbeiter des Wohnsitzkantons nach erfolgter Übergabe
des Kindes in die Obhut der Adoptiveltern:
- 8 Berichte in den ersten 3 Jahren: Nach 1, 3, 6, 9, 12, 18, 24 und 36 Monaten
- 1 Bericht nach 48 Monaten
