Adoption Tschechische Republik

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1. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

Nach Angaben der Zentralbehörde der Tschechischen Republik wird konsequent das Prinzip der Subsidiarität internationaler Adoptionen angewandt. Die internationale Adoption kommt nur bei minderjährigen Kindern in Frage, für die eine Ersatzfamilienbetreuung in der Tschechischen Republik nicht sichergestellt werden kann.

2. Voraussetzungen für Adoptiveltern
    Herkunftsland Schweiz
a) Gemeinschaftliche Adoption    
  Alter der künftigen Adoptiveltern,
vorgeschriebene Ehedauer
Nicht festgelegt
Nicht festgelegt
Mind. 35 Jahre oder
mind. 5 Jahre
  Altersunterschied Kind/Adoptiveltern "angemessener
Altersunterschied"
Mind. 16 Jahre
b) Einzeladoption möglich? Ja Ja
c) Zusammenarbeit mit
Vermittlungsstelle obligatorisch?
Nicht festgelegt Nein

 

3. Allgemeine Hinweise

Gemäss einem Schreiben der tschechischen Zentralen Behörde vom 16. Juli 2007 übersteigt die Zahl der Adoptionsnachfragen aus dem Ausland die Zahl der adoptierbaren Kinder. Aus diesem Grunde haben adoptierende Eltern mit langen Wartezeiten zu rechnen.

4. Dokumentenliste der tschechischen Zentralen Behörde
  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Allen Dokumenten ist eine Übersetzung in tschechischer Sprache beizulegen.
  • Die Dokumente müssen während dem Adoptionsverfahren regelmässig, mindestens einmal pro Jahr, ordnungsgemäss aktualisiert werden.
  • Fehlende Dokumente oder Angaben müssen innerhalb der von der tschechischen Zentralbehörde angesetzter Frist nachgeliefert werden, andernfalls wird das Gesuch abgelegt.
Antrag auf Adoption
Ausgefüllter Fragebogen
Sozialbericht
Psychologisches Gutachten
Arztzeugnis
Prov. Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes im Hinblick auf eine künftige Adoption
Zustimmung, das Pflegeverhältnis überprüfen zu lassen und die Berichte bei der Zentralen Behörde einzureichen
Strafregisterauszug
Kopie von Pass oder Identitätskarte
Geburtsurkunde des Antragstellers
Heiratsurkunde
Beleg über die Beschäftigung
Bestätigung der Einnahmen
Fotodokumentation

 

5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde der Tschechischen Republik verlangt folgende
Berichte der Zentralbehörde bzw. der beauftragten Behörde oder
Sachbearbeiter des Wohnsitzkantons nach erfolgter Übergabe
des Kindes in die Obhut der Adoptiveltern:

  • 8 Berichte in den ersten 3 Jahren: Nach 1, 3, 6, 9, 12, 18, 24 und 36 Monaten
  • 1 Bericht nach 48 Monaten