Fortpflanzungsmedizingesetz
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Worum geht es?
Nach Artikel 119 BV ist der Mensch vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie geschützt. Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut. Das Fortpflanzungsmedizingesetz schützt die Menschenwürde, die Persönlichkeit sowie die Familie und verbietet missbräuchliche Anwendungen der Bio- und der Gentechnologie. Es erklärt das Kindeswohl zum obersten Grundsatz und verbietet das Aufbewahren von Embryonen, die Eispende sowie die gentechnologische Untersuchung des Embryos im Reagenzglas. Die Daten des Samenspenders werden bei einer Bundesstelle aufbewahrt und sind dem Kind zugänglich.
Was ist bisher geschehen?
- Am 2. Juni 1995 schickt das EJPD den Vorentwurf für in Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung und eine nationale Ethikkommission (Humanmedizingesetz) in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung). - Am 26. Juni 1996 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zu einem
Fortpflanzungsmedizingesetz. Das Gesetz stellt einen
indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative für menschenwürdige Fortpflanzung
dar (
Medienmitteilung).
Parlamentarische Beratungen (96.058)
Volksabstimmung vom 12. März 2000
- Der Bundesrat setzt das Fortpflanzungsmedizingesetz und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2001 in Kraft (
Medienmitteilung). - Im Herbst 2009 kommen das EJPD und das EDI überein, dass die Federführung für das Gesetz (Anfragen zur Auslegung, parlamentarische Vorstösse etc.) vom Bundesamt für Justiz auf das Bundesamt für Gesundheit übergeht.
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
Vorentwurf 1995 mit Begleitbericht für ein Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung und eine nationale Ethikkommission (Humanmedizingesetz)
Neue Bestimmungen
- Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)(SR 810.11)
- Fortpflanzungsmedizinverordnung vom 4. Dezember 2000 (FMedV)(SR 810.112.2)
- Verordnung vom 4. Dezember 2000 über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (VNEK)(SR 810.113)
- Medienmitteilung vom 4. Dezember 2000
