Fortpflanzungsmedizingesetz

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Worum geht es?

Nach Artikel 119 BV ist der Mensch vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie geschützt. Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut. Das Fortpflanzungsmedizingesetz schützt die Menschenwürde, die Persönlichkeit sowie die Familie und verbietet missbräuchliche Anwendungen der Bio- und der Gentechnologie. Es erklärt das Kindeswohl zum obersten Grundsatz und verbietet das Aufbewahren von Embryonen, die Eispende sowie die gentechnologische Untersuchung des Embryos im Reagenzglas. Die Daten des Samenspenders werden bei einer Bundesstelle aufbewahrt und sind dem Kind zugänglich.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 2. Juni 1995 schickt das EJPD den Vorentwurf für in Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung und eine nationale Ethikkommission (Humanmedizingesetz) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 26. Juni 1996 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zu einem
    Fortpflanzungsmedizingesetz. Das Gesetz stellt einen
    indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative für menschenwürdige Fortpflanzung
    dar (Medienmitteilung Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen Parlamentarische Beratungen (96.058)
     
  • Volksabstimmung Volksabstimmung vom 12. März 2000
     
  • Der Bundesrat setzt das Fortpflanzungsmedizingesetz und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2001 in Kraft (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Im Herbst 2009 kommen das EJPD und das EDI überein, dass die Federführung für das Gesetz (Anfragen zur Auslegung, parlamentarische Vorstösse etc.) vom Bundesamt für Justiz auf das Bundesamt für Gesundheit übergeht.

Dokumentation

Vernehmlassungsverfahren

Vorentwurf 1995 mit Begleitbericht für ein Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung und eine nationale Ethikkommission (Humanmedizingesetz)
Kontakt / Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 41 82, Kontakt
Colette Rogivue, Bundesamt für Gesundheit, T +41 31 325 52 75, Kontakt