Erfolgsmodell Genossenschaften?
Reden, EJPD, 03.11.2011. Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Es gilt das gesprochene Wort.
Zürich. Bundesrätin Simonetta Sommaruga erörterte in ihrer Rede zur Konsumententagung in Zürich, weshalb das Modell "Genossenschaft" weltweit im Aufwind, in der Schweiz aber rückläufig sei. Sie forderte dabei mehr Transparenz und Verantwortungsbewusstsein von allen Rechtsformen von Gesellschaften.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe mich erkundigt, ob ich Sie heute mit „Liebe Genossinnen und Genossen“ begrüssen kann – schliesslich sind ja vermutlich die meisten Anwesenden Mitglied einer Genossenschaft.
Ich habe mich aber informieren lassen, dass GenossInnen zwar eine hohe Wertschätzung haben für Genossenschaften, der Begriff „Genossen“ aber nur indirekt mit „Genossenschaft“ zu tun hat. Und so begrüsse ich Sie also korrekterweise als „Geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter“.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Einladung zur diesjährigen Konsumententagung.
Sie beschäftigen sich heute mit der Frage, welches die Rolle der Genossenschaften ist, respektive welchen Beitrag Genossenschaften zu einer sozialen Entwicklung der Wirtschaft leisten können.
Soviel kann ich gleich vorwegnehmen: Aus schweizerischer Sicht ist die Genossenschaft ein Erfolgsmodell.
Die Eid-Genossenschaft ist ja schliesslich auch ein Erfolgsmodell. Und der Bundesrat mit seinen sieben Mitgliedern ist sozusagen der Prototyp einer Genossenschaft. Bei der Gründung einer Genossenschaft müssen nämlich mindestens sieben Personen beteiligt sein.
Aber auch international haben Genossenschaften eine grosse Bedeutung namentlich bei der Förderung von Beschäftigung und Wohlstand. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeiterorganisation beschäftigen Genossenschaften in über 90 Ländern mehr als 100 Millionen Menschen.
In Kenya zum Beispiel tragen Genossenschaften 45% zum Bruttoinlandprodukt bei, in Neuseeland sind es 22%.
Finanzgenossenschaften haben weltweit über 850 Millionen Kunden, was 13% der Weltbevölkerung entspricht. In Europa gibt es 4200 Bankgenossenschaften mit 149 Millionen Kunden.
Eine weitere beeindruckende Zahl:
Finanzgenossenschaften sind mit Abstand der wichtigste Geldgeber für Mikro-Kredite. Man schätzt, dass Finanzgenossenschaften fast 80 Millionen Menschen erreichen, die weniger als zwei Dollar pro Tag verdienen.
Das sind abstrakte Zahlen, die aber ein eindrückliches Bild vermitteln. Und vor allem beweisen diese Zahlen, dass Genossenschaften in der Tat ein Erfolgsmodell sind und in Ländern mit einem grossen informellen Wirtschaftssektor vielen Menschen würdige Arbeitsverhältnisse ermöglichen.
Wenn dieses Modell so verbreitet und so erfolgreich ist, dürfte man erwarten, dass es auch in der Schweiz im Aufschwung ist. Das ist es aber nicht.
Wenn man nur die Zahlen anschaut, dann sind die Genossenschaften in der Schweiz vielmehr auf dem Rückzug.
Mit Ausnahme von Wohnbaugenossenschaften sind kaum mehr Neugründungen zu registrieren. In der Schweiz gibt es bloss noch gut 10‘000 Genossenschaften, wovon sich über 900 in Liquidation befinden. Dem gegenüber stehen beispielsweise rund 200‘000 Aktiengesellschaften, also rund 20-mal mehr.
Wenn Genossenschaften Basis für ein erfolgreiches und nachhaltiges Unternehmertum sind, warum also sind sie ausgerechnet in unserem Land – und ganz allgemein in unseren Breitengraden – auf dem Rückzug?
Dazu dient vielleicht die folgende Erklärung: Genossenschaften wurden gegründet, weil die Zusammenarbeit von mehreren Personen einen Mehrwert versprach. Oder weil man dank dieser Zusammenarbeit Kosten sparen konnte.
Heute scheint das Zusammenlegen von „Menschenkraft“ nicht mehr zu genügen, um als Unternehmen bestehen zu können.
Neben den Menschen, die sich zusammentun, braucht es heute mehr denn je Geld. In der Rechtsform der Genossenschaft gilt aber das Prinzip „ein Mensch – eine Stimme“. Und damit wird eben nicht berücksichtigt, dass verschiedene Mitglieder unterschiedlich viel Geld einbringen.
Dafür eignet sich die Aktiengesellschaft wesentlich besser. Dort heisst es bekanntlich: „Eine Aktie – eine Stimme“.
Wir können also – durchaus auch mit einer kritischen oder nachdenklichen Note – festhalten, dass die Höhe des eingebrachten Kapitals heute wichtiger ist als die Bereitschaft einzelner Menschen, sich für ein Unternehmen einzusetzen.
Aus diesem Grund wird die Genossenschaft auch immer wieder als „Gesellschaft der Armen“ bezeichnet. Das ist nicht falsch, wenn wir unsern Blick auf die grosse Anzahl Genossenschaften in sogenannten Entwicklungsländern richten. Die Tatsache, dass in der Schweiz kaum mehr neue Genossenschaften gegründet werden, hängt also offensichtlich auch mit unserem Wohlstand zusammen.
Wenn man allerdings in der Schweiz an Genossenschaften denkt, fallen einem neben den landwirtschaftlichen und den Wohnungsbaugenossenschaften unweigerlich einige grosse und erfolgreiche Namen ein: die Migros, Coop, die Mobiliar, die Raiffeisenbank.
Viele dieser, nennen wir sie Grossgenossenschaften, zeichnen sich durch ein besonderes gesellschaftliches und ideelles Engagement aus: Sei es im Bereich der Kultur, in der Gesellschaft, im Sport oder sei es im Bereich der Berufsbildung mit dem grosszügigen Angebot von Lehrstellen.
Es gibt auch Genossenschaften, die ihren Genossenschafterinnen und Genossenschaftern einen Teil der Gewinne zukommen lassen, so, dass alle am Ertrag partizipieren können.
Interessant ist, dass das Lohngefüge bei Genossenschaften – soweit man es überblicken kann – mit demjenigen in anderen Betrieben schlicht nicht vergleichbar ist.
Selbst im Versicherungs- und Bankenbereich , der ja für hohe Löhne bekannt ist, sind die Top-Löhne bei Genossenschaften deutlich tiefer als bei einem Teil ihrer Konkurrenzfirmen – und dies, obwohl diese nicht müde werden, zu behaupten, dass sie nur dank diesen hohen Löhnen überhaupt qualifizierte Arbeitskräfte finden.
(Und manchmal finden sie dann Mitarbeiter, die derart qualifiziert sind, dass sie ganz allein in der Lage sind, über 2 Milliarden Dollar in den Sand zu setzen.)
Unerklärbare Lohnexzesse, überrissene Boni-Zahlungen oder grosse Aktienpakete als Förderprämien sind in Genossenschaften kaum vorstellbar.
(Ich schliesse nicht einmal aus, dass gewisse Grossgenossenschaften gar die Vorgaben der 1:12-Initiative erfüllen und so einige unter Ihnen dieser Initiative gelassen entgegen sehen.)
Vermutlich hat diese – man könnte schon fast sagen: Bescheidenheit – aber auch etwas damit zu tun, wer die Löhne festlegt. Bei der Migros, zum Beispiel, legt die Gottlieb-und-Adele-Duttweiler-Stiftung die Löhne der Generaldirektion fest. Zudem wacht sie darüber, dass das Verhältnis zwischen den höchsten und tiefsten Löhnen vernünftig bleibt. Der dafür zuständige Stiftungsrat ist eine Art „Ältestenrat“ Es sind also die Chefs von gestern, welche die Löhne der Chefs von heute bestimmen.
So erstaunt es nicht, dass diese Struktur gegenüber Exzessen weitgehend immun geblieben ist. Und es zeigt anschaulich, dass die Nachhaltigkeit der Unternehmensführung auch von der Unternehmensform abhängt.
Wir wissen, bei vielen börsenkotierten Unternehmen ist ein Ausschuss von Verwaltungsräten für die Löhne des Spitzenkaders zuständig. Nicht selten sitzen in diesen Ausschüssen wiederum CEOs, welche sehr hohe Löhne verdienen oder zumindest anstreben.
Es handelt sich also oft um Personen, deren Interesse an massvollen Salären nur mässig ausgeprägt ist.
Wer hat denn ein Interesse daran, dass die Löhne massvoll bleiben und gleichzeitig die besten verfügbaren Arbeitskräfte gefunden werden? Zum Beispiel eben die ehemaligen Geschäftsführer, die dieses Unternehmen als ihr Lebenswerk sehen.
Wir können also festhalten, dass Genossenschaften – und ich meine ausdrücklich auch Grossgenossenschaften – sich in vielen Bereichen massvoll und verantwortungsbewusst verhalten.
Weshalb ist das so?
Die Rechtsform ist nur einer der Gründe dafür und gewiss nicht der wichtigste. Zentral scheint mir vielmehr, dass es keine Genossenschaften gibt, die als Hauptziel die Maximierung der Gewinne verfolgen. Für die Geschäftsleitungen von Genossenschaften gibt es keinerlei Anreize dafür, eine kurzfristige Gewinnmaximierung anzustreben. Das hat eine mässigende Wirkung und schafft gleichzeitig Raum für ein ideelles Engagement bei der Verwendung der Erträge.
Natürlich streben auch Genossenschaften nach Wachstum und müssen sich im Wettbewerb behaupten. Weil es aber nicht möglich ist, kurzfristig Gelder aus dem Unternehmen auszuschütten, werden die Gewinne nachhaltiger investiert.
Wäre es deshalb angezeigt, die Rechtsform der Genossenschaft zu revidieren und wieder interessanter zu machen?
Ich glaube nicht, dass dies der richtige Weg wäre. Jedenfalls müsste, wenn man zu revidieren begänne, wohl einiges revidiert werden. So sind z.B. die Strukturen vieler Genossenschaften nur sehr schwer oder gar nicht durchschaubar.
Auch ist es für die GenossenschafterInnen fast nicht möglich, Informationen über die personellen und finanziellen Strukturen zu erhalten. Nicht selten sind in diesem Bereich die Informations- und Gestaltungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre deutlich besser ausgestaltet.
Gewisse Genossenschaften sind mittlerweile so gross, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass sie durch die Mitgliedschaft bei einem Bonusprogramm oder als Versicherungsnehmende gleichzeitig auch Mitglieder der Genossenschaft geworden sind. Und wenn sie das nicht wissen, können sie auch die Verantwortung als Genossenschafterin und Genossenschafter nicht wahrnehmen.
In Sachen Transparenz haben die Genossenschaften also durchaus noch Verbesserungspotenzial – und ich würde es sehr begrüssen, wenn sie dies auch ausschöpfen.
Mehr Transparenz ist aber nicht nur bei den Genossenschaften erwünscht – auch die Politik hat hier noch ein paar Hausaufgaben zu lösen.
So stelle ich fest, dass immer mehr Menschen wissen möchten, wie viel Geld die Parteien für Wahlen und Abstimmungen zur Verfügung haben und – bei grösseren Spenden – auch von wem sie dieses Geld erhalten.
Ich habe Verständnis dafür, dass die Bevölkerung – wie dies der Ständerat kürzlich beschlossen hat – mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung wünscht. Es kann nicht sein, dass die Schweiz mit ihrer grossen demokratischen Tradition im Bereich der Transparenz in allen internationalen Rankings so weit hinten steht.
Ich habe deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, die Auskunft darüber geben wird, welche Partei wie viel Geld für die Wahlen 2011 ausgegeben hat. Und sie wird zeigen, wie viel Geld für die 13 Abstimmungen seit Mitte 2009 ausgegeben wurden. Auf die Resultate, die im Frühjahr 2012 veröffentlicht werden, dürfen wir gespannt sein.
(Und dass wir nach den jüngsten Parlamentswahlen nun auch wissen, dass nicht immer jene gewinnen, die am meisten Geld investieren, ändert nichts am Bedürfnis nach mehr Transparenz, im Gegenteil.)
Kommen wir damit von den Wünschen und Rechten der Stimmbürger zu jenen der Aktionärinnen und Genossenschafter. In der Schweiz wird seit Jahren eine äusserst kontroverse Debatte über die Rechte der Aktionäre geführt. Das Parlament hat sich bis heute noch nicht auf eine Lösung einigen können – einig ist man sich aber immerhin darüber, dass diese Diskussion wichtig und notwendig ist.
Während man sich aber über die Rechte der Aktionäre heftig auseinandersetzt, sind die Rechte der Genossenschafterinnen und Genossenschafter überhaupt kein Thema.
Still und weitgehend unbeachtet haben sich die Genossenschaften aber sehr wohl in die politische Diskussion eingebracht – nämlich als es bei der Revision des Obligationenrechts darum ging, die Anforderungen an die Buchführung eines Unternehmens festzulegen. Man ist sich weitgehend einig, dass auch in diesem Bereich mehr Transparenz notwendig ist, und dass man dank strengerer Standards die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Unternehmen verbessern sollte.
Diese Einschätzung wurde aber von gewissen Genossenschaften nicht geteilt. Ein beträchtliches Lobbying hat in der Folge dazu geführt, dass der Ständerat ausgerechnet die Genossenschaften von den strengeren Transparenzregeln ausgenommen hat.
Ich kann sehr wohl verstehen, dass an die Buchführung einer kleinen Wohnbaugenossenschaft keine hohen Anforderungen gestellt werden müssen. Hingegen kann ich nicht nachvollziehen, warum die durchschnittliche Genossenschaft und insbesondere die Grossgenossenschaften nicht genau denselben Transparenzregeln unterstellt werden sollen wie vergleichbare Aktiengesellschaften.
Wenn sich also der Bundesrat in Zukunft im Bereich des Gesellschaftsrechts engagieren wird, dann werden ihm zum einen die positiven Beispiele aus dem schweizerischen Genossenschaftsalltag sicher auch als Vorbild dienen.
Der Bundesrat wird seinen Blick aber nicht allein auf die Rechtsform richten, sondern er wird sich an einer Rechtsordnung orientieren, die möglichst viele Anreize für wechselseitige Kontrollen, für Transparenz und Mitentscheidung setzt.
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren zu viel Masslosigkeit, zu viel kurzfristiges Gewinnstreben und zu viel Realitätsverlust erlebt.
Deshalb müssen wir immer wie der auch die Frage stellen, ob unsere Regeln und Gesetze noch auf der Höhe der Zeit sind. Vergessen wir dabei aber nie:
Staatliche Leitplanken können nie die Eigenverantwortung der wirtschaftenden Bürgerinnen und Bürger ersetzen.
Und es gibt sie ja zuhauf, die Beispiele dafür, dass Erfolg auch auf dem Markt und im Wettbewerb nachhaltig und verantwortungsvoll erzielt werden kann. Das beweisen immer wieder viele Familienunternehmen, viele KMUs und auch manche Grosskonzerne.
Und das beweisen Tag für Tag ganz besonders auch Sie, geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter, und dafür danke ich Ihnen.
