Bestellung des Strafregister-Auszugs am Postschalter
Reden, EJPD, 05.05.2008. Es gilt das gesprochene Wort
Bern. Referat von Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf anlässlich der Medienorientierung Bestellung des Strafregister-Auszugs am Postschalter, 5. Mai 2008, Medienzentrum Bundeshaus, Bern
Sehr geehrte Damen und Herren
Das vom Bundesamt für Justiz betriebene Schweizerische Strafregister unterstützt verschiedene Behörden des Bundes und der Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, z.B. bei Strafverfahren, im Straf- und Massnahmenvollzug oder bei der Prüfung der Asylwürdigkeit. Darüber hinaus bestellen Privatpersonen ihren eigenen Strafregister-Auszug, um sich für eine Stelle oder eine Wohnung zu bewerben, um ein Einbürgerungsgesuch zu stellen oder um ein Visum zu beantragen. Ein Strafregister-Auszug ist aber zum Beispiel auch erforderlich, um ein Adoptionsgesuch zu stellen, um ein Wirtepatent oder einen Flugausweis zu erlangen, um einen Waffenerwerbsschein zu beantragen oder um zum waffenlosen Militärdienst zugelassen zu werden. Ferner bestellen mehrere hundert Unternehmen Strafregister-Auszüge ihrer Mitarbeitenden, die sie – mit deren Einverständnis – nicht nur bei der Anstellung, sondern auch periodisch überprüfen. Bei diesen „Grosskunden“ handelt es sich um Unternehmen wie Banken, Sicherheitsfirmen oder Putzinstitute, deren Personal in einem besonders sensiblen Umfeld tätig ist.
Diese Beispiele zeigen, meine Damen und Herren, welche Bedeutung dem Strafregister-Auszug in vielen Bereichen unserer Gesellschaft und Wirtschaft zukommt. Und diese Bedeutung wird immer grösser: Die Gesuche um Auszüge haben in den letzten fünf Jahren um rund einen Drittel zugenommen. Während im Jahr 2003 noch 217’000 Gesuche beim Strafregister eingingen, stieg die Zahl der Gesuche im letzten Jahr auf 290’000 an. Dieser nach wie vor anhaltende Trend – für das laufende Jahr rechnet das BJ mit 325’000 Gesuchen – ist Ausdruck eines erhöhten Sicherheitsbedürfnisses.
Als Verfechterin eines schlanken, leistungsfähigen und bürgernahen Staates freut es mich, dass das Schweizerische Strafregister die um 30 Prozent angestiegene Gesuchsflut dank innovativem Geist und Unterstützung durch die Rechtsinformatiker des Bundesamtes für Justiz mit gleichbleibendem Personalbestand zu bewältigen vermag.
- Dies ist unter anderem deshalb gelungen, weil das Schweizerische Strafregister im Februar 2007 in einem ersten Schritt ein Online-Bestellverfahren mit einem gemeinsam mit der Post entwickelten elektronischen Gebühreninkasso eingeführt hat. Damit konnten die Bearbeitungsfristen für die elektronisch eingehenden Gesuche von zehn auf drei bis fünf Arbeitstage verkürzt werden. Doch in der Schweiz wissen längst nicht alle, wie Internet und E-Mail funktionieren. Zudem gibt es Menschen, die bewusst auf die Nutzung moderner Informationstechnologien verzichten.
- Deshalb werden in einem zweiten Schritt ab heute jene Teile der Bevölkerung, die „offline“ sind, in den „online“-Bestellvorgang eingebunden. Privatpersonen können neu ihren Strafregister-Auszug in allen vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz bestellen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt dem Besteller zusendet. Damit können wir den sogenannten digitalen Graben überbrücken und verhindern, dass diese Bevölkerungskreise von der Informationsgesellschaft ausgeschlossen werden. Aufgrund der bewährten Zusammenarbeit im ersten Projekt haben sich die Verantwortlichen des Strafregisters und des Bundesamtes für Justiz wieder für die Post als Partner entschieden. Für die Post spricht zudem ihre Erfahrung bei der Identitätsüberprüfung. Und schliesslich kann das Schweizerische Strafregister mit der Post als Partner auf einen Schlag an 2000 Orten in der ganzen Schweiz Schalter mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten eröffnen und so mehr Bürgernähe erreichen.
- In einem weiteren Schritt wird das Bestellverfahren für Unternehmen vereinfacht, und damit werden auch die Bedürfnisse der Wirtschaft berücksichtigt. Heute müssen die eingangs erwähnten „Grosskunden“ noch mit dem von Hand ausgefüllten Papierformular Strafregister-Auszüge ihrer Angestellten bestellen. Ab kommendem Sommer werden diese Firmen die Bestellungen ebenfalls per Internet aufgeben können.
- In einem letzten Schritt wird mit der Integration der elektronischen Signatur die Möglichkeit eröffnet, die Bestellung und Ausfertigung des Strafregister-Auszugs vollständig elektronisch abzuwickeln. Wer über eine elektronische Signatur verfügt, wird noch vor Jahresende per Internet einen Auszug bestellen können, ohne sich anschliessend durch die Zustellung des unterschriebenen Gesuchsformulars und einer Ausweiskopie über seine Identität ausweisen zu müssen. Alle Gesuchsteller werden – unabhängig vom Bestellweg – die Wahl haben, sich den Auszug in Papierform oder in elektronischer, signierter Form zustellen zu lassen.
Modell für weitere Projekte
Was beim Strafregister an elektronischer Infrastruktur aufgebaut und an praktischem Wissen erworben wird, hat im Hinblick auf die Erreichung von drei Zielen eine grundsätzliche Bedeutung:
- elektronische Abwicklung des Verwaltungsverfahrens
Am 1. Januar 2008 ist die Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Bürger und Bürgerinnen im Rahmen von Verwaltungsverfahren in Zukunft auch auf elektronischem Weg mit den Bundesbehörden verkehren können. Alle Bundesbehörden sind verpflichtet, bis spätestens in zehn Jahren die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
- Aufträge aus der E-Government-Strategie an die Justiz
Der am 30. November 2007 verabschiedete Leistungskatalog der E-Government-Strategie beauftragt das Bundesamt für Justiz namentlich dafür zu sorgen, dass Auszüge der Handelsregister-, Grundbuch- und Betreibungsämter sowie Ausweise des Zivilstandswesens auf elektronischem Weg bestellt und in elektronisch signierter Form bezogen werden können. Nähere Einzelheiten können Sie dem Medienrohstoff entnehmen. Die beim Strafregister-Projekt entwickelten Komponenten und die aufgebaute Infrastruktur können in den bereits angelaufenen oder geplanten Projekten genutzt werden, auch wenn diese Register im Gegensatz zum Strafregister zum Teil dezentral in den Kantonen geführt werden.
- elektronischer Rechtsverkehr
Mit dem Inkrafttreten der vereinheitlichten Zivilprozessordnung am 1. Januar 2010 wird den Parteien in Zivil- und Betreibungsverfahren die Möglichkeit eingeräumt, Eingaben dem Gericht nicht nur auf Papier, sondern auch in elektronischer Form einzureichen. Der Bundesrat wird die Details zur Umsetzung dieser zukunftsorientierten Bestimmung noch in einer technischen Verordnung festlegen. Die rasche Übermittlung von Dokumenten auf dem elektronischen Weg vereinfacht und beschleunigt die Verfahren. Der elektronische Rechtsverkehr steigert aber nicht nur die Effizienz der Justiz, sondern lässt – wie Beispiele im Ausland zeigen – auch Kosteneinsparungen erwarten.
Meine Damen und Herren, der Strafregister-Auszug hat in der Gesellschaft und Wirtschaft eine grosse Bedeutung. Deshalb haben wir in diesem Bereich angesetzt, um bürger- und wirtschaftsfreundliche Lösungen zu entwickeln. Darüber hinaus ist das Strafregister-Projekt aber auch ein Modell-Projekt für den Einsatz elektronischer Signaturen und die sichere elektronische Übermittlung im Hinblick auf die anstehenden Aufgaben in Verwaltung und Justiz. Angesichts der erfolgreichen Nutzung moderner Informationstechnologien im Strafregister können wir diese Aufgaben zuversichtlich anpacken.
