Verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Kolumbien
Bundesrat genehmigt bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen
Medienmitteilungen, EJPD, 22.12.2010
Bern. Die Schweiz und Kolumbien wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität verstärkt zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch einen bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt.
Der bilaterale Rechtshilfevertrag schafft eine völkerrechtliche Grundlage, damit die Justizbehörden beider Staaten bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen zusammenarbeiten können. Im Vordergrund steht insbesondere die Bekämpfung der internationalen Drogenkriminalität.
Der neue bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten. Er verringert die Formerfordernisse (Beglaubigungen) und ermöglicht die kontrollierte Lieferung. Zudem schafft er in beiden Ländern Zentralbehörden, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen dienen. Der Vertrag regelt weiter die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten und legt den Grundsatz fest, dass eingezogene Vermögenswerte geteilt werden.
Der Vertrag mit Kolumbien bildet eine wichtige Grundlage, um den Kampf gegen das internationale Verbrechen zu intensivieren und wirksamer zu gestalten. Er reiht sich ein in die vom Bundesrat verfolgte Politik, im Interesse einer Stärkung der inneren Sicherheit unseres Landes das Vertragsnetz im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen auszubauen. In Lateinamerika hat die Schweiz bereits mit Peru, Ecuador, Mexiko und Brasilien bilaterale Rechtshilfeverträge abgeschlossen; noch nicht in Kraft getreten sind die mit Chile und Argentinien ausgehandelten Rechtshilfeverträge.
