Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Medienmitteilungen, EJPD, 20.10.2010
Bern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Nidwalden, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.
Die Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Nidwalden:
– Titel der Verfassung, Justizreform, Unvereinbarkeit;
im Kanton Basel-Landschaft:
– Umsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung;
im Kanton Schaffhausen:
– Justizreform;
im Kanton Genf:
– Einsetzung eines Verfassungsrates;
im Kanton Jura:
– Änderung der Dauer der Legislaturperioden und Wiederwahl der Regierungsmitglieder.
