Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Medienmitteilungen, EJPD, 30.06.2010

Bern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Aargau, Thurgau, Waadt, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

  • im Kanton Aargau: Rechtsgrundlage für die Schadenersatzpflicht von Kanton und Gemeinden;
  • im Kanton Thurgau: neue Behördenorganisation und neue Bezirkseinteilung im Hinblick auf das Inkrafttreten der schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnungen;
  • im Kanton Waadt: Zugang zu Pflegeeinrichtungen für Betagte oder Behinderte; Einführung von Tagesschulen; Schaffung der neuen kantonalen Staatsanwaltschaft;
  • im Kanton Genf: Einführung eines obligatorischen Referendums für finanzielle Sanierungsmassnahmen; Unvereinbarkeit eines Parlamentsmandats mit der Funktion einer der richterlichen Gewalt angehörenden Magistratsperson; Umsetzung der schweizerischen Strafprozessordnung;
  • im Kanton Jura: Einführung einer Schuldenbremse.

Kontakt / Rückfragen
Reto Brand, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 87 01, Kontakt