Gegenentwurf zur Geldspiel-Initiative geplant
Bundesrat trifft Grundsatzentscheid
Medienmitteilungen, EJPD, 24.03.2010
Bern. Der Bundesrat will die Anliegen der Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" aufnehmen und zugleich deren Mängel ausmerzen. Er wird deshalb die Volksinitiative zur Ablehnung empfehlen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
Nach Ansicht des Bundesrates schränkt allerdings die Volksinitiative den gesetzgeberischen Handlungsspielraum ein, ohne die Abgrenzungsprobleme zwischen Spielbanken sowie Lotterien und Wetten zu lösen. Die Initiative will zudem die umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Lotterien und Wetten auf die Festlegung von Grundsätzen beschränken. Damit läuft sie den allgemeinen Harmonisierungsbestrebungen zuwider und erschwert eine umfassende und kohärente Geldspielpolitik.
Der Bundesrat will deshalb der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen, der von einer aus Vertretern des Bundes, der Kantone, des Initiativkomitees und der betroffenen Kreise zusammengesetzten Projektorganisation ausgearbeitet worden ist. Der Gegenentwurf verwendet wie die Volksinitiative den umfassenden Begriff "Geldspiele", der neben den Glücksspielen (Lotterien, Wetten und Spielbankenspiele) auch die Geschicklichkeitsspiele einschliesst. Gemäss der vom Bundesrat vorgesehenen neuen Verfassungsbestimmung ist der Bund – unter Berücksichtigung der Interessen der Kantone – im gesamten Bereich der Geldspiele für die Gesetzgebung zuständig. Während der Absatz über die Spielbanken mit der geltenden Verfassungsbestimmung übereinstimmt, verankert ein weiterer Absatz die kantonalen Zuständigkeiten – die Bewilligung und Beaufsichtigung von Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen – neu auf Verfassungsstufe.
