Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Mehr Zeit für den Erlass von Richtlinien über die Zertifizierung von Produkten
Änderung der Verordnung über Datenschutzzertifizierungen
Medienmitteilungen, EJPD, 12.03.2010
Bern. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) erhält mehr Zeit, um Richtlinien über die Zertifizierung von Produkten zu erlassen. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung der Verordnung über Datenschutzzertifizierungen auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt.
Die Verordnung über Datenschutzzertifizierungen sieht vor, dass der EDÖB bis am 1. Januar 2010 Richtlinien erlässt, welche datenschutzspezifischen Kriterien bei der Zertifizierung von Produkten zu prüfen sind. Zertifiziert werden können Produkte wie Hardware, Software oder Systeme für automatisierte Datenbearbeitungsverfahren. Der EDÖB hat verschiedene Standards und Prüfkataloge auf ihre Eignung als mögliche Grundlage für Richtlinien untersucht. Dabei ist er auf verschiedene Probleme gestossen, die eine vertiefte Abklärung erfordern. Der Bundesrat hat deshalb auf Antrag des EDÖB die in der Verordnung festgelegte Frist für den Erlass der Richtlinien aufgehoben.
