Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Rechtssicherheit auf internationalen Wertpapiermärkten gewährleisten

Konferenz verabschiedet UNIDROIT-Wertpapierübereinkommen

Medienmitteilungen, EJPD, 15.10.2009

Bern. Die rechtlichen Vorschriften über die Verwahrung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre sollen so weit vereinheitlicht werden, dass bei grenzüberschreitenden Verwahrungsverhältnissen die Rechtssicherheit gewährleistet ist. Diesen Zweck verfolgt das Unidroit-Wertpapierübereinkommen, das am 9. Oktober in Genf von einer auf Einladung der Schweiz einberufenen diplomatischen Konferenz verabschiedet worden ist.

Auf modernen Wertpapiermärkten werden Wertpapiere zumeist von Intermediären (insbesondere Banken und Clearing-Stellen) für ihre Inhaber verwahrt. Zu diesem Zweck führen die Intermediäre Konten, mit welchen die einzelnen Wertpapiere den Anlegern zugewiesen werden. Die rechtliche Behandlung dieser Konten variiert jedoch von Land zu Land. Insbesondere herrscht oft Unklarheit darüber, wer welche Rechte hat. Die Beseitigung dieser Unsicherheit ist von zentraler Bedeutung, denn wie sicher ein Wertpapierclearing- und -abrechnungssystem ist, hängt im Wesentlichen von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Um das Zusammenspiel zwischen den nationalen Rechtsordnungen in diesem Bereich zu verbessern, arbeitete das Römer Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) unter massgeblicher Beteilung von Schweizer Experten einen Entwurf eines Übereinkommens über harmonisierte materiellrechtliche Vorschriften für intermediär verwahrte Wertpapiere aus. Dieser Entwurf konnte 2008 und 2009 an einer zweiteiligen diplomatischen Konferenz in Genf bereinigt und verabschiedet werden. Unter der Kurzbezeichnung Genfer Wertpapierübereinkommen wird die UNIDROIT-Konvention in Kraft treten, nachdem es von drei Staaten ratifiziert worden ist.

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