Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Revisionsunternehmen: Frist für Anschluss an externe Qualitätssicherung verlängert

Änderung der Revisionsaufsichtsverordnung

Medienmitteilungen, EJPD, 19.08.2009

Bern. Revisionsunternehmen, in denen nur eine Person über die notwendige Zulassung verfügt, erhalten mehr Zeit, um sich einem System der externen Qualitätssicherung anzuschliessen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Revisionsaufsichtsverordnung beschlossen.

Revisionsunternehmen müssen über ein internes Qualitätssicherungssystem verfügen. Dies setzt voraus, dass mindestens zwei Berufsleute über die notwendige Zulassung zur Erbringung von Revisionsdienstleistungen verfügen. Revisionsunternehmen, in denen nur eine Person über diese Zulassung verfügt, müssen sich gemäss geltender Revisionsaufsichtsverordnung bis zum 31. August 2010 einem System der regelmässigen Beurteilung ihrer Prüftätigkeit durch gleichrangige Berufsleute anschliessen (sog. "Peer Review"). Da bei der Ausarbeitung dieses Systems verschiedene Fragen aufgetaucht sind, die vertieft abgeklärt werden müssen und die möglicherweise Gesetzesänderungen zur Folge haben, hat der Bundesrat die Frist zum Anschluss an ein externes Qualitätssicherungssystem um drei Jahre bis zum 31. August 2013 verlängert.

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Frank Schneider, Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde, T +41 31 560 22 10, Kontakt