Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative gestartet
Aussprache mit Vertretern des Initiativkomitees geplant
Medienmitteilungen, EJPD, 22.12.2008
Bern. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragt, bis Anfang 2009 erste Vorschläge für die Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative auszuarbeiten. Die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) wird zudem im Januar Vertreter des Initiativkomitees zu einer Aussprache empfangen.
Der neue Artikel 123b der Bundesverfassung, der am 30. November 2008 mit der Annahme der Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern" in Kraft getreten ist, enthält unbestimmte Rechtsbegriffe. Um die Rechtssicherheit und eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten, hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf das BJ mit der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung beauftragt. Das BJ wird Anfang 2009 der Departementschefin ein Konzept unterbreiten, das den Handlungsbedarf und mögliche gesetzgeberische Lösungsvarianten aufzeigt. Insbesondere wird es darum gehen, die Begriffe "Kinder vor der Pubertät" und "sexuelle und pornografische Straftaten" näher zu bestimmen. Das BJ kann bei Bedarf auf externe Fachleute zurückgreifen.
