Schwerwiegende Indiskretionen sollen strafbar bleiben
Bundesrat spricht sich für die Revision von Artikel 293 StGB aus
Medienmitteilungen, EJPD, 07.05.2008
Bern. Die Bestimmung, welche die Veröffentlichung geheimer Dokumente unter Strafe stellt, soll nicht aufgehoben, sondern revidiert werden. Der Bundesrat will auf diese Weise Lücken im Geheimnisschutz vermeiden und zugleich Artikel 293 des Strafgesetzbuches besser auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausrichten. Er beantragt deshalb dem Parlament, die Motion für die Aufhebung von Artikel 293 StGB abzulehnen.
Die weiteren Strafnormen betreffend die Veröffentlichung von Geheimnissen decken nicht den gleichen Geltungsbereich wie Artikel 293 StGB ab. Dessen Aufhebung hätte daher Lücken im Geheimnisschutz zur Folge, gibt der Bundesrat zu bedenken. So wären Informationen über innenpolitische Angelegenheiten oder aus laufenden Verfahren nur noch durch Artikel 320 StGB geschützt (Verletzung des Amtsgeheimnisses). Zudem ist ungewiss, ob die Artikel 179 ff. StGB sowie die zivilrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit ausreichen, um Personen vor der Verbreitung sie betreffender Informationen zu schützen.
Der Bundesrat fasst eine Revision von Artikel 293 StGB ins Auge, um diese Bestimmung besser auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auszurichten und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen. Er wird gleichzeitig prüfen, ob auch eine Revision von Artikel 267 StGB (Diplomatischer Landesverrat) bzw. dessen Zusammenlegung mit Artikel 293 StGB angebracht ist.
