Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Erweiterte Zugriffsrechte für die kantonalen Einbürgerungsbehörden

Bundesrat verabschiedet Änderung der Strafregister-Verordnung

Medienmitteilungen, EJPD, 14.12.2007

Bern. Die kantonalen Einbürgerungsbehörden werden ab 15. Februar 2008 wie das Bundesamt für Migration (BFM) auf alle Strafregisterdaten online zugreifen können. Damit können die Einbürgerungsverfahren effizienter gestaltet und ungerechtfertigte Einbürgerungen vermieden werden. Der Bundesrat hat am Freitag die erforderliche Änderung der Strafregister-Verordnung gut geheissen.

Heute können die kantonalen Einbürgerungsbehörden lediglich auf schriftlichem Weg bei der kantonalen Koordinationsstelle einen Strafregisterauszug über strafrechtliche Verurteilungen einholen; auf Daten über hängige Strafverfahren haben sie keinen Zugriff. Die für Einbürgerungen zuständige Stelle im BFM kann hingegen online alle Strafregisterdaten abfragen. Mit der auf einen parlamentarischen Vorstoss zurückgehenden Änderung der Strafregister-Verordnung wird das Zugriffsrecht für die Einbürgerungsbehörden auf Stufe Bund und Kanton gleich gestaltet.

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Patrick Gruber, Bundesamt für Justiz, T +41 31 324 95 28, Kontakt