Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Finanzielle Hilfe an Schweizer Touristen
Bundesrat verlängert Verordnung – EJPD erarbeitet gesetzliche Grundlage
Medienmitteilungen, EJPD, 04.07.2007
Bern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Geltungsdauer der Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige um fünf Jahre verlängert. Zugleich hat er das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, welche die befristete, auf die Bundesverfassung gestützte „Touristen-Verordnung“ ablösen wird.
Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, haben einen Anspruch auf die Gewährung eines Vorschusses. Diese finanzielle Hilfe wird jedoch ausschliesslich als rückzahlbarer Vorschuss gewährt; Darlehen oder andere Arten materieller Hilfe bleiben ausgeschlossen. Die Verordnung regelt klar und abschliessend, zu welchen Zwecken die Schweizer Vertretungen Vorschüsse auszahlen können: zur Finanzierung der Heimreise in die Schweiz, als Überbrückungshilfe bis zur Heimreise oder bis zur Beschaffung eigener Geldmittel sowie zur Übernahme von Spital- und Arztkosten. Im vergangenen Jahr haben die Schweizer Vertretungen in 145 Fällen insgesamt 60 000 Franken an Vorschüssen ausbezahlt.
