Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs ist neu beim Bund
Bundesrat verabschiedet Verordnung
Medienmitteilungen, EJPD, 22.11.2006
Die Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs wird ab nächstem Jahr neu durch den Bund ausgeübt. Der Bundesrat hat die Einzelheiten in einer Verordnung geregelt, die er am Mittwoch verabschiedet hat.
Am 1. Januar 2007 geht mit dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes die Oberaufsicht über rund 700 Betreibungs- und 100 Konkursämter sowie über die ausseramtlichen Vollstreckungsorgane (Konkursverwaltungen, Sachwalter, Liquidatoren) vom Bundsgericht auf den Bundesrat über. Der Bundesrat delegiert die Oberaufsicht an das Bundesamt für Justiz.
Um die Praxisnähe der Oberaufsicht sicherzustellen, wird eine Fachgruppe für Schuldbetreibung und Konkurs geschaffen. Diese Gruppe wird sich aus Vertretern der kantonalen Aufsichtsbehörden, der Wissenschaft und des Bundesgerichts zusammensetzen und das Bundesamt für Justiz namentlich in Fragen der Rechtsetzung und Rechtsanwendung beraten.
