Engere Zusammenarbeit zwischen Mexiko und der Schweiz
Bundesrat Blocher unterzeichnet einen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Mexiko
Medienmitteilungen, EJPD, 11.11.2005
Bern, 11.11.2005. Bundesrat Christoph Blocher und sein mexikanischer Amtskollege Daniel Francisco Cabeza de Vaca Hernández haben am Freitag in Bern einen bilateralen Rechtshilfevertrag unterzeichnet. Damit bekräftigen beide Staaten den Willen, bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenzuarbeiten.
Der Rechtshilfevertrag schafft eine völkerrechtliche Grundlage, damit die Justizbehörden beider Staaten bei der Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen zusammenarbeiten können. Im Vordergrund der Zusammenarbeit steht vor allem die Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftsdelikten sowie des Menschen- und Drogenhandels. Die Schweiz als wichtiger Finanzplatz hat ein Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit Mexiko. Die schweizerischen Finanzinstitute sollen nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden können.
Mit dem Vertrag wird ein modernes, griffiges Instrument geschaffen, das den Bedürfnissen der Praxis Rechnung trägt. Der Vertrag vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen beiden Staaten. Er verringert insbesondere die Formerfordernisse durch die Abschaffung der Beglaubigungen und führt das Institut der Videokonferenzen ein. Ausserdem wird neu in beiden Ländern eine Zentralstelle geschaffen, wonach eine Kontaktperson die reibungslose Zusammenarbeit im Rahmen des Vertrags gewährleistet bzw. mithilft, allfällige Probleme oder Missverständnisse zu lösen. Der neue Rechtshilfevertrag regelt ferner auch die Zustellung von Verfahrensurkunden, das Erscheinen vor Gericht, die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten sowie die spontane Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens.
