Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Gewährleistung der Freiburger Verfassung

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Medienmitteilungen, EJPD, 22.12.2004

Bern, 22.12.2004. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Verfassung des Kantons Freiburgs zu gewährleisten. Die Stimmberechtigten haben die totalrevidierte Kantonsverfassung in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 angenommen. Alle Verfassungsbestimmungen sind bundesrechtskonform.

Zu den Neuerungen der totalrevidierten Kantonsverfassung gehören die Einführung der Volksmotion, die Unterstützung bei Mutterschaft und eine umfassende Familienpolitik, die Verkleinerung des Grosses Rates von 130 auf 110 Mitglieder, die Schaffung einer Ombudsstelle und eines Justizrates als unabhängige Aufsichtsbehörde über die Justiz. Bedeutsam sind ferner die Wahl der Richterinnen und Richter auf unbestimmte Dauer sowie das Vetorecht des Grossen Rates gegen Verordnungen des Staatsrates. Die neue Verfassung enthält zudem einen detaillierten Grundrechtskatalog.

Kontakt / Rückfragen
Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 43 92, Kontakt