Schweiz hat 2 Millionen Euro an Deutschland herausgegeben
Mutmassliche Gewinne aus organisiertem Vorsteuerbetrug
Medienmitteilungen, BJ, 23.05.2003
Bern, 23.05.2003. Die Schweiz hat rund 2 Millionen Euro, die aufgrund eines deutschen Rechtshilfeersuchens gesperrt worden waren, zur Rückerstattung an die Geschädigten an Deutschland herausgegeben. Bei den Vermögenswerten handelt es sich um mutmassliche Gewinne aus einem organisierten Vorsteuerbetrugssystem
Aufgrund einer Verfügung des Bundesamtes für Justiz (BJ) waren am 28. Juni 2000 im Tessin in einer grossangelegten Aktion ("Operation Lugano") rund ein Dutzend Hausdurchsuchungen durchgeführt, Bankunterlagen beschlagnahmt und verschiedene Konten gesperrt worden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin übergab am 13. November 2001 der Staatsanwaltschaft München Rechtshilfeakten im Umfang von 30 Kisten als Beweismittel für ihre Strafuntersuchung gegen ein organisiertes Vorsteuerbetrugssystem. Dieses soll mit Hilfe verschiedener Firmen im EU-Raum ungerechtfertigte Vorsteuererstattungen in Millionenhöhe erzielt haben.
Am 26. Februar 2002 lieferte das BJ den als Mitbegründer und führenden Kopf dieses Systems geltenden Geschäftsmann an Deutschland aus. Der mittlerweile geständige Geschäftsmann gab im April 2003 seine Konten auf zwei Banken in Lugano zwecks Wiedergutmachung des Schadens frei. Das BJ hob darauf seine Kontensperre auf und ordnete die Überweisung der Gelder nach Deutschland an.
