Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Der Bundesrat will Transparenz bei Spital- und andern Medizinaltarifen

Bundesrat nimmt zum Bericht der GPK des Ständerates Stellung

Medienmitteilungen, EJPD, 04.10.2002

Bern, 4.10.2002. Der Bundesrat verfolgt mit seiner Rechtsprechung betreffend die Spital- und Medizinaltarife vor allem das Ziel, Kostentransparenz bei den medizinischen Leistungen herzustellen. Er hat mit seinen Beschwerdeentscheiden dazu beigetragen, dass die Kosten für ambulante und stationäre medizinische Leistungen im Gegensatz zu andern Kosten im Gesundheitswesen vergleichsweise stabil geblieben sind. Wenn er dabei auch zumTeil kantonale Entscheide korrigiert hat, so strebt er in seiner Beschwerdepraxis doch keine Kompetenzver-schiebung im Gesundheitswesen zu Lasten der Kantone an. Der Bundesrat ist aber mit der Geschäftsprüfungskommission der Auffassung, dass der Kommunikation zwischen den für die Festlegung der Tarife zuständigen Parteien und den Behörden von Bund und Kantonen grosse Aufmerksamkeit zu schenken ist.\r\n\r\n

Der Kanton Schaffhausen und die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz hatten sich letztes Jahr in zwei Aufsichtseingaben an die Bundesversammlung beschwert. Sie warfen dem Bundesrat hauptsächlich vor, bei seinen Entscheiden systematisch den Empfehlungen der Preisüberwachung zu folgen und sich nicht mit den Argumenten der Kantone auseinanderzusetzen. Dies führe zu einer Verschlechterung der Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen, weil deren Tarifentscheide nicht vom Bundesrat geschützt würden. Am 5. April 2002 veröffentlichte die Geschäftsprüfungs-kommission (GPK) des Ständerates ihren Bericht zur Entscheidpraxis des Bundesrates bei Beschwerden gegen Tarifentscheide der Kantonsregierungen in der Krankenversicherung und lud ihn zu einer Stellungnahme ein.

Mit Befriedigung hat der Bundesrat vorab von der Feststellung der Geschäftprüfungskommission Kenntnis genommen, dass er bei seinen Entscheiden über Spital- und andere Medizinaltarife konsequent auf eine Kostendämpfung hingewirkt hat und es gelungen ist, die Kosten für ambulante und stationäre Leistungen vergleichsweise stabil zu halten. Für den Bundesrat ist eine transparente Tarifierung von Spital- und Medizinalleistungen von zentraler Bedeutung; zudem legt er seit jeher besonderes Gewicht darauf, dass die soziale Krankenversicherung nicht auch für Überkapazitäten bei der medizinischen Infrastruktur aufkommen muss. Weil in den ersten Jahren des neuen Krankenversicherungs-gesetzes die Tarifpartner sich vielfach nicht auf einen Tarif einigen konnten, hatte der Bundesrat auf Beschwerde hin ausgesprochen häufig als Schiedsrichter zu amten. Dabei musste er insbesondere Grundsätze für eine transparente Tarifgestaltung und die wirtschaftliche Leistsungserbringung entwickeln. Das brachte es mit sich, dass er, vor allem am Anfang, recht häufig Ent-scheide der kantonalen Regierungen zumindest teilweise korrigierte. Es ging dem Bundesrat dabei aber keinesfalls darum, auf dem Gebiet des Gesundheits-wesens eine Kompetenzverschiebung von den Kantonen hin zum Bund einzuleiten. Nachdem in der Zwischenzeit nun doch wesentliche Grundsatzfragen in Sachen Tarifierung geklärt sind, ist der Bundesrat in den letzten zwei Jahren denn auch mit viel weniger Beschwerden befasst worden.

Der Bundesrat pflichtet der Geschäftsprüfungkommission bei, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine gute Kommunikation zwischen Tarifpartnern, Kantonen und Bundesbehörden sicherzustellen. Er geht davon aus, dass die Preisüberwachung, welche sich gemäss Gesetz zu den Tarifen äussern kann, die Kantone über ihre Praxis jeweils rechtzeitig informiert. Zudem haben vor kurzem der Bund und die Sanitätsdirektorenkonferenz eine Diskussionsplattform errichtet, wo schwierige Fragen des Gesundheitswesens vertieft diskutiert werden können. Vor allem aber ruft der Bundesrat die Akteure im Gesundheits- und Krankenversicherungswesen dazu auf, gemeinsam die Instrumente weiterzuentwickeln und die nötigen Daten zur Verfügung zu stellen, damit Leistungen und Kosten im Gesundheitswesen noch klarer und einfacher ausgewiesen werden können. Wenn dies gelingt, braucht es neben der bereits verabschiedeten Verordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung keine weiteren Erlasse.

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