Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Gewissenskonflikte bei der Ausübung von Gesundheitsberufen
Arbeitsgruppe empfiehlt die Schaffung von Mustern für innerbetriebliche Regelungen
Medienmitteilungen, EJPD, 23.05.2002
Bern, 23.05.2002. Wie häufig es bei der Ausübung von Gesundheitsberufen zu Gewissenskonflikten kommt, ist nicht bekannt. Es ist allerdings anzunehmen, dass sich Gewissenskonflikte in praktisch allen Bereichen der Medizin ergeben können. Eine vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe empfiehlt deshalb, Muster für innerbetriebliche Regelungen zu schaffen, um solche Konflikte zu vermeiden bzw. zu bewältigen. Das EJPD hat den Bundesrat über den Bericht der Arbeitsgruppe informiert. Es prüft derzeit, wie die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umzusetzen sind.
Die im letzten Frühjahr vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzte Arbeitsgruppe "Rechte des medizinischen Personals" hatte den Auftrag, die "Problematik der Verweigerung einer Mitwirkung bei medizinischen Eingriffen aus Gewissensgründen" zu untersuchen und einen allfälligen Handlungsbedarf abzuklären. Der von Luzius Mader, Vizedirektor im Bundesamt für Justiz, geleiteten Arbeitsgruppe gehörten u.a. Vertreterinnen und Vertreter von Gesundheitsberufen, der Wissenschaft und der Gesundheitsbehörden aus der ganzen Schweiz an. Gestützt auf ihre Abklärungen empfiehlt die Arbeitsgruppe in ihrem Bericht an das EJPD, derzeit auf gesetzgeberische Massnahmen des Bundes zu verzichten. Hingegen besteht ein Handlungsbedarf auf der betrieblich-organisatorischen Ebene (Spitäler, Pflegeinstitutionen usw.). Das EJPD hat den Bundesrat über den Bericht informiert und prüft zurzeit, wie die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umgesetzt werden können.
