Geschäftsmann im Tessin verhaftet
Aufgrund eines deutschen Auslieferungsersuchens
Medienmitteilungen, BJ, 17.07.2001
Die Tessiner Kantonspolizei hat heute Dienstag in Caslano auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) einen Geschäftsmann verhaftet und in Auslieferungshaft gesetzt. Er wird von den deutschen Behörden wegen Vorsteuerbetrugs gesucht.
Die Staatsanwaltschaft München wirft dem im Tessin wohnhaften, ausländischen Geschäftsmann im Auslieferungsersuchen vor, ein organisiertes Vorsteuerbetrugssystem gegründet zu haben, das mit Hilfe verschiedener Firmen im EU-Raum ungerechtfertigte Vorsteuererstattungen in Millionenhöhe erzielen soll. Das BJ ist zum Schluss gelangt, dass der dargelegte Sachverhalt als gemeinrechtlicher Betrug zu qualifizieren und somit auslieferungsfähig ist. Bevor das BJ entscheiden wird, ob es dem deutschen Ersuchen entsprechen kann, wird sich der Verfolgte dazu äussern können. Er hat auch die Möglichkeit, auf das Auslieferungsverfahren zu verzichten; in diesem Falle könnte er umgehend den deutschen Behörden übergeben werden. Ein Auslieferungsentscheid des BJ kann beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. Dieses endscheidet endgültig.
Rechtshilfe durch Beschwerden blockiert
Die deutschen Behörden haben im gleichen Betrugsfall im letzten Jahr mehrere Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gerichtet. Aufgrund einer Verfügung des BJ (damals noch BAP) wurden am 28. Juni 2000 im Tessin in einer grossangelegten Aktion ("Operation Lugano") rund ein Dutzend Hausdurchsuchungen durchgeführt, Bankunterlagen beschlagnahmt und verschiedene Konten gesperrt. Gegen die Schlussverfügungen der Tessiner Staatsanwaltschaft, worin die Uebergabe der erhobenen Unterlagen an die deutschen Behörden angeordnet wurde, sind zurzeit mehrere Beschwerden beim Bundesgericht hängig.
Rechtshilfe durch Beschwerden blockiert
Die deutschen Behörden haben im gleichen Betrugsfall im letzten Jahr mehrere Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gerichtet. Aufgrund einer Verfügung des BJ (damals noch BAP) wurden am 28. Juni 2000 im Tessin in einer grossangelegten Aktion ("Operation Lugano") rund ein Dutzend Hausdurchsuchungen durchgeführt, Bankunterlagen beschlagnahmt und verschiedene Konten gesperrt. Gegen die Schlussverfügungen der Tessiner Staatsanwaltschaft, worin die Uebergabe der erhobenen Unterlagen an die deutschen Behörden angeordnet wurde, sind zurzeit mehrere Beschwerden beim Bundesgericht hängig.
