Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Staatsleitungsreform vor dem Bundesrat

Medienmitteilungen, EJPD, 11.05.2000

Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom Mittwoch eine weitere Aussprache über die Staatsleitungsreform geführt. Er hat sich dabei intensiv mit den verschiedenen Aspekten der Schaffung einer zweistufigen Regierung auseinandergesetzt.

Im August 1999 hat der Bundesrat beschlossen, die Arbeiten im Bereich der Staatsleitungsreform auf der Grundlage der Variante 2 (zweistufige Regierung) weiterzuführen. Der von ihm eingesetzte Ausschuss, dem Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Ruth Dreifuss, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrat Pascal Couchepin, Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz angehören, hat bisher dreimal getagt. Er wirkt als "groupe de réflexion" und bereitet die Grundlagen für die Entscheide des Bundesratskollegiums vor.

Gestützt auf die Vorberatungen des Ausschusses hat das Bundesratskollegium an seiner Klausur wichtige Anforderungen definiert, die bei der Konkretisierung verschiedener Optionen für eine zweistufige Regierung beachtet werden sollen. Er hat insbesondere über die Gesamtzahl der Regierungsmitglieder, über das Zusammenwirken zwischen den beiden Regierungsebenen, über die Stellung und Aufgaben der Angehörigen der zweiten Regierungsebene sowie über die Auswirkungen des zweistufigen Regierungsmodells auf die bestehenden Verwaltungsstrukturen diskutiert. Die Diskussion hat auch deutlich gemacht, dass die Staatsleitungsreform sich nicht auf das Regierungsorgan beschränken soll, sondern dass das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament einbezogen werden muss.

Der Bundesrat hat seinen Entschluss bekräftigt, bis Ende dieses Jahres die notwendigen Grundsatzentscheide für die Ausgestaltung einer zweistufigen Regierung zu treffen. Er hat den Ausschuss beauftragt, gestützt auf die Diskussion an der Klausur verschiedene Optionen für eine zweistufige Regierung zu konkretisieren und deren Vor- und Nachteile mit Blick auf die zu erfüllenden Anforderungen darzustellen.

Bern, 11. Mai 2000

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