Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Elternnamen im Heimatschein
Bundesrat setzt revidierte Verordnung auf den 1. August in Kraft
Medienmitteilungen, EJPD, 05.07.2000
Um in Zweifelsfällen die Identifikation einer Person zu erleichtern, wird der Heimatschein um die Rubrik "Elternnamen" ergänzt. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Heimatscheinverordnung verabschiedet und auf den 1. August 2000 in Kraft gesetzt.
Das Fehlen der Elternnamen des Inhabers oder der Inhaberin auf dem bisherigen Heimatschein hat sich als administratives Hindernis erwiesen und bei Zweifeln an der Identität von Personen den Behörden aufwändige und kostspielige Nachforschungen verursacht. Mit der Ergänzung des Heimatscheins wird dieser Aufwand geringer. Gleichzeitig wird das äussere Erscheinungsbild des Heimatscheins jenem des Personenstandsausweises angeglichen, was die Bearbeitung erheblich vereinfacht. Schliesslich wird der gemeinsame Heimatschein für Ehepaare abgeschafft, weil dafür kaum mehr eine Nachfrage besteht.
Dem Heimatschein kommt weiterhin eine wichtige Funktion zu. Er gilt als verbindliches Dokument für die Registrierung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Er ist zudem die Datenbasis für Einwohnerkontrollen und Verwaltungsbehörden.
Bern, 5. Juli 2000
Dem Heimatschein kommt weiterhin eine wichtige Funktion zu. Er gilt als verbindliches Dokument für die Registrierung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Er ist zudem die Datenbasis für Einwohnerkontrollen und Verwaltungsbehörden.
Bern, 5. Juli 2000
