Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Medienmitteilungen, EJPD, 02.10.2000

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, folgende Änderungen kantonaler Verfassungen zu gewährleisten:

  • im Kanton Zürich:
    Ausgabenbremse
    Neu sind im Kanton Zürich Ausgabenbeschlüsse sowie Beschlüsse, die zusätzliche Ausgaben nach sich ziehen können, im Kantonsrat mit dem qualifizierten Mehr aller Mitglieder zu beschliessen. Ausserdem wird der Kantonsrat verpflichtet, über Anträge des Regierungsrates, welche dem Ausgleich der laufenden Rechnung des Staatshaushaltes dienen, innerhalb von sechs Monaten Beschluss zu fassen.
  • im Kanton Uri:
    Aufhebung der Amtsdauer
    Im Zusammenhang mit dem Erlass einer neuen Personalverordnung wurde auf Verfassungsstufe die Festlegung der vierjährigen Amtsdauer für kantonale Behörden und Beamte aufgehoben und zudem in einer Reihe von Bestimmungen der Ausdruck "Beamte" durch den Begriff "Angestellte" ersetzt.

    Wahl des Spitalrates
    Durch die Verfassungsänderung wird die Kompetenz zur Wahl des Spitalrates vom Landrat auf den Regierungsrat übertragen.
  • im Kanton Zug
    Verselbständigung des Strafgerichtes
    Die bisher vom Kantonsgericht ausgeübte Strafgerichtsbarkeit wurde einem selbständigen Strafgericht übertragen.

    Amtsdauer der Richterinnen und Richter
    Durch die Verfassungsänderung wird die Amtsdauer der Richterinnen und Richter von vier auf sechs Jahre erhöht.
  • im Kanton Appenzell Ausserrhoden
    Neuregelung des Referendumsrechts
    Das obligatorische Gesetzesreferendum wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden durch das fakultative Referendum ersetzt. Gesetze, aber auch interkantonale und internationale Verträge mit gesetzgebendem Charakter werden nun der Volksabstimmung unterbreitet, wenn 300 Stimmberechtigte oder ein Drittel der anwesenden Mitglieder des Kantonsrates es verlangen. Ausserdem wird die Kompetenz zur Genehmigung der Staatsrechnung vom Volk auf den Kantonsrat übertragen.
  • im Kanton Appenzell Innerrhoden
    Gerichtsorganisation
    Durch die Verfassungsänderung wird das Kantonsgericht in allgemeiner Weise als Verwaltungsgericht eingesetzt sowie das Kassationsgericht und die Spangerichte aufgehoben.

    Lotteriemonopol
    Für das bereits bestehende Lotteriemonopol im Kanton Appenzell Innerrhoden wird durch die Änderung eine verfassungsmässige Grundlage geschaffen.
  • im Kanton Graubünden
    Gerichtsorganisation
    Im Rahmen einer Reforn der Gerichtsorganisation im Kanton Graubünden wurden in der Verfassung eng mit der Justiz zusammenhängende Grundrechte verankert sowie der Grundsatz der Gewaltenteilung festgeschrieben. Im weiteren wurden die Kreisgerichte und Vermittlerämter aufgehoben und die Wahlart für die Mitglieder der Bezirksgerichte geändert.

Bern, den 2. Oktober 2000

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