Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Vorschlag für Verfassungsbestimmungen über Medien und pressepolitische Massnahmen

Der Bundesrat eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren

Medienmitteilungen, EJPD, 16.07.1999

Auf Wunsch der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf einer Revision der Bundesverfassung im Bereich Medien und pressepolitische Massnahmen zu eröffnen. Die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Organisationen sind eingeladen, zum Vorentwurf bis Ende September 1999 Stellung nehmen.

Bei den Arbeiten an der Verfassungsreform wurde die Frage der Pressekonzentration und ihrer Folgen für die freie Meinungsbildung und den demokratischen Prozess aufgeworfen. Da eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema den Rahmen der Reform zeitlich gesprengt hätte, griff die Staatspolitische Kommission das Thema auf. Sie setzte eine Subkommission ein, die in der Folge den Vorentwurf für Verfassungsbestimmungen über Medien und pressepolitische Massnahmen erarbeitete.

Die drei Verfassungsvorschläge der Kommission

Von den vorgeschlagenen drei neuen Verfassungsartikeln betrifft der erste die Medien in ihrer Gesamtheit, der zweite die Presse im Besonderen, der dritte die Information der Öffentlichkeit; letzterer verankert namentlich das Öffentlichkeitsprinzip. Die Bestimmungen sollen die Regelungen der neuen Bundesverfassung zu Radio und Fernsehen sowie zur Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit ergänzen.

Kontakt / Rückfragen
Monique Cossali, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 47 89 , Kontakt