Direktionsbereich Öffentliches Recht

 
 

Beschwerden an den Bundesrat

In Fragen der inneren und äusseren Sicherheit sowie der auswärtigen Angelegenheiten kann beim Bundesrat Beschwerde erhoben werden. Soweit der Bundesrat Aufsichtsbehörde ist, behandelt er ferner Aufsichtsbeschwerden (siehe Art. 72 bis 74 VwVG; SR 172.021). Der Direktionsbereich Öffentliches Recht leitet das Beschwerdeverfahren und stellt dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuhanden des Bundesrates Antrag über die Erledigung der Beschwerde. Ausgenommen sind Beschwerden gegen das EJPD, die das Eidg. Finanzdepartement (EFD) bearbeitet.

Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik

Der Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik bereitet Erlasse des öffentlichen Rechts vor, für die das EJPD federführend ist und die nicht in den Geschäftsbereich eines anderen Amtes oder eines anderen Direktionsbereiches des Bundesamtes für Justiz fallen. Die Projekte sind auf allen Normstufen (Verfassung, Gesetz, Verordnung) angesiedelt. Sie betreffen einerseits grundsätzliche Fragen der Ausgestaltung der staatlichen Institutionen (Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung, Volksrechte, Parlament, Föderalismus, Notrecht, Kirche und Staat, etc.). Anderseits handelt es sich um Rechtsetzungsgeschäfte, die nicht eindeutig einer anderen Dienststelle zugeordnet werden können (Opferhilfe, Freizügigkeit der Anwälte, etc.). Dazu gehören insbesondere Geschäfte mit bereichübergreifendem Charakter (Gleichstellung von Mann und Frau, Gleichstellung der Behinderten, etc.), wo der Fachbereich zum Teil auch Vollzugs- und Aufsichtsaufgaben wahrnimmt (insb. Opferhilfe).

Darüber hinaus befasst sich der Fachbereich mit Fragen der Rechtsetzungsmethodik (Gesetzgebungsleitfaden) und mit der sogenannten Gesetzesevaluation. Er ist ferner zuständig für die Lotteriegesetzgebung und hat die Oberaufsicht über die Lotterien und Wetten.

Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung I und II

Die Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung I und II haben im Wesentlichen den gleichen Auftrag: "Begleitung" der Rechtsetzungsprojekte anderer Ämter und Dienststellen. Das heisst: alles, was im Bund in Rechtssätze (Verfassungsartikel, Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen) gegossen werden soll, muss von diesen Fachbereichen namentlich unter rechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Zu prüfen sind etwa die folgenden Fragen: Hat ein Erlass eine genügende Rechtsgrundlage? Ist er mit den Grundrechten und mit den Verfassungsgrundsätzen sowie mit dem internationalen Recht vereinbar? Passt er ins rechtliche Umfeld? Ist er logisch aufgebaut und verständlich formuliert? Birgt er keine inneren Widersprüche oder Widersprüche zu bestehendem Recht? Enthält er überflüssige Normen?

Was die gesetzestechnischen und redaktionellen Aspekte anbelangt, arbeiten die beiden Fachbereiche eng mit der Bundeskanzlei (Rechtsdienst und Sprachdienste) zusammen. Sie wirken in der verwaltungsinternen Redaktionskommission mit.

Neben der eigentlichen Rechtsetzungsbegleitung werden die Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung I und II auch mit der Erstattung von Rechtsgutachten zu staats- und verwaltungsrechtlichen Problemen beauftragt. Sie prüfen generell die Geschäfte, die dem Bundesrat unterbreitet werden aus rechtlicher Sicht. Sie sind somit gewissermassen der zentrale Rechtsdienst des Bundesrates und der Bundesverwaltung. In manchen Fällen wirken sie auch bei der Behandlung von Rechtsetzungsgeschäften in parlamentarischen Kommissionen mit.

Die beiden Fachbereiche unterscheiden sich lediglich in ihrem "Kundenkreis": Der Fachbereich I betreut hauptsächlich die Geschäfte aus dem Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), aus dem Eidg. Departement des Innern (EDI), aus dem Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie aus Teilbereichen des EJPD (insb. Polizeibereich, Ausländerrecht, Asylrecht, Raumplanung) und der Bundeskanzlei (z.B. Regierungs- und Verwaltungsorganisation). Der Fachbereich II betreut hauptsächlich die Geschäfte aus dem Eidg. Finanzdepartement (EFD), dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidg. Departement für Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie aus Teilbereichen des EJPD (insb. wirtschaftsrelevante Regelungen) und der Bundeskanzlei (z.B. Politische Rechte).

Fachbereich Europarecht und internationaler Menschenrechtsschutz

Dem Fachbereich sind folgende Hauptaufgaben übertragen: Zum einen erarbeitet und präsentiert er die periodischen Berichte der Schweiz zum UN-Pakt II und unterstützt die Ausarbeitung und Präsentation von Berichten zu anderen internationalen Menschenrechtsabkommen durch die jeweils federführenden Amtsstellen. Er wirkt in Expertenausschüssen internationaler Organisationen - insbesondere des Europarats - auf den Gebieten der Menschenrechte und der Zusammenarbeit in rechtlichen Angelegenheiten mit und bereitet für den Departementschef die Konferenzen der europäischen Justizminister vor. Der Leiter des Fachbereichs ist gleichzeitig der Vertreter der Schweizer Regierung (Agent du Gouvernement suisse) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie vor dem UN-Ausschuss zur Verhütung der Folter (Committee Against Torture, CAT).

Zum anderen behandelt der Fachbereich juristische Fragen im Zusammenhang mit der europäischen Integration. Insbesondere wirkt er an der Behandlung von Dossiers und Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung und Weiterentwicklung von Schengen/Dublin mit und erfüllt in diesem Zusammenhang eine amtsübergreifende Koordinationsaufgabe. Der Fachbereich überprüft weiter Gesetzes- und Verordnungsentwürfe des Bundesrates auf ihre Vereinbarkeit mit dem Europarecht (insbesondere dem Recht der Europäischen Union und des Europarates). Er arbeitet juristische Gutachten aus und nimmt an der Ausarbeitung von Bundesgesetzen sowie der Kapitel der bundesrätlichen Botschaften teil, die sich mit dem Europarecht auseinandersetzen. Dabei arbeitet er eng mit den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung (namentlich der Direktion für europäische Angelegenheiten und der Direktion für Völkerrecht) sowie den kantonalen Verwaltungen zusammen.

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