Nachhaltige Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt

Worum geht es?

Am 29. November 2020 wurde die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" an der Urne abgelehnt und der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments kam zum Zuge. Dieser verzichtete insbesondere auf eine zusätzliche Haftungsbestimmung, wie sie die Initiative vorgesehen hat. Der Bundesrat hat die neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat will auch künftig eine international abgestimmte Regelung und beobachtet laufend die Entwicklungen insbesondere in der EU.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 10. Oktober 2016 wird die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" mit 120 418 gültigen Unterschriften eingereicht.
  • Am 11. Januar 2017 trifft der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dem Parlament die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen (Medienmitteilung).
  • Am 15. September 2017 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt" (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (17.060)
     
  • Am 14. August 2019 bekräftigt der Bundesrat seine Absicht, dass Schweizer Unternehmen über die Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltschutzstandards im Ausland berichten müssen (Medienmitteilung).
  • Am 18. März 2020 beschliesst der Bundesrat, die Behandlungsfristen im Zusammenhang mit eidgenössischen Volksbegehren ruhen zu lassen. Dies gilt auch für die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" (Medienmitteilung).
  • Am 1. Juli 2020 setzt der Bundesrat den Abstimmungstermin auf den 29. November 2020 fest (Medienmitteilung).
  • Am 29. November 2020 wird die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" abgelehnt.
  • Am 14. April 2021 schickt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zu den neuen Sorgfaltspflichten von Unternehmen (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative) in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 14. Juli 2021 endet die Vernehmlassung zur Verordnung für die Umsetzung der Gesetzesbestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt.
  • Am 3. Dezember 2021 nimmt der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und setzt die neuen Bestimmungen im Obligationenrecht sowie die Umsetzungsverordnung auf den 1. Januar 2022 in Kraft (Medienmitteilung).
  • Am 2. Dezember 2022 nimmt der Bundesrat die Entwicklungen in der EU zur Kenntnis und legt in einer Aussprache das weitere Vorgehen fest (Medienmitteilung).
  • Am 22. September 2023 beschliesst der Bundesrat die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage im Hinblick auf künftige Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen (Medienmitteilung).
  • Am 22. Dezember 2023 nimmt der Bundesrat eine externe Studie über die Auswirkungen der EU-Richtlinien zu den Sorgfaltspflichten zur Kenntnis (Medienmitteilung). 
  • Am 26. Juni 2024 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu den neuen Bestimmungen über die Berichterstattungspflichten für Unternehmen (Medienmitteilung).  

Dokumentation


Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr)


Nachhaltigkeitsberichterstattung

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 26.06.2024

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