Oberaufsicht
Das Eidg. Amt für das Handelsregister übt im Auftrag des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements die Oberaufsicht über die Handelsregisterführung in den Kantonen aus.
Es prüft die Rechtmässigkeit der Eintragungen und leitet diese nach deren Genehmigung zur Publikation an das Schweizerische Handelsamtsblatt weiter.
Es kann Weisungen an die kantonalen Handelsregisterbehörden erlassen.
