Aufhebung der Lex Koller

Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und flankierende Massnahmen (Änderung des Raumplanungsgesetzes)

Worum geht es?

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) ist heute nicht mehr notwendig. Die Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens, zu deren Bekämpfung das Gesetz geschaffen worden ist, besteht – ausser in wenigen Gemeinden – nicht mehr. Die Aufhebung der Lex Koller kann wichtige volkswirtschaftliche Impulse auslösen. Um negative Auswirkungen im Ferienwohnungsbau zu vermeiden, die namentlich in Tourismusgebieten auftreten könnten, sind flankierende raumplanerische Massnahmen vorgesehen.

Was ist bisher geschehen?
  • Am 2. November 2005 schickt der Bundesrat die Vorschläge des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (Aufhebung der Lex Koller) und des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (flankierende raumplanerische Massnahmen) bis Ende Februar 2006 in die Vernehmlassung (Medienmitteilung Medienmitteilung).
  • Am 22. November 2006 nimmt der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis und beauftragt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement und das Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, bis im Frühjahr 2007 je eine Vorlage Aufhebung der Lex Koller bzw. zu den flankierenden raumplanerischen Massnahmen auszuarbeiten.
  • Am 4. Juli 2007 verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland sowie die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Medienmitteilung Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen Parlamentarische Beratungen (07.052)
     
    Das Parlament weist am 12. März 2008 (Nationalrat) bzw. am 11. Juni 2008 (Ständerat) die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurück. Bei der Ausarbeitung einer neuen Vorlage sind gemäss Beschluss des Parlaments folgende drei Punkte zu prüfen: die Einführung einer Mindestwohnsitzfrist in der Schweiz als Voraussetzung zum Erwerb von Grundeigentum, Massnahmen zur Lösung der Problematik betreffend Zweitwohnungen ("kalte Betten") und die "Kompatibilität" der beiden Vorlagen mit den Tandem-Initiativen "Rettet den Schweizer Boden".

Am 17. Dezember 2010 verabschiedet das Parlament die flankierenden Massnahmen (Änderung des Raumplanungsgesetzes).

Dokumentation

Vernehmlassungsergebnisse
Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller):
Kontakt / Rückfragen
Jürg Schumacher
Bundesamt für Justiz
CH-3003
T +41 31 322 41 32
Kontakt
Stephan Scheidegger
Bundesamt für Raumentwicklung
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern
T +41 31 322 40 65
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