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Beglaubigung des Strafregisterauszuges durch die Bundeskanzlei

Eine Beglaubigung ist notwendig, wenn der Auszug von einer ausländischen Behörde oder Botschaft verlangt wird (z.B. für ein Visum).

Sind Sie noch nicht im Besitze eines Strafregisterauszuges? Sie können direkt gegen Aufpreis einen beglaubigten Auszug bestellen (http://www.strafregister.admin.ch Bestellvorgang).

Besitzen Sie schon einen Strafregisterauszug und möchten diesen beglaubigen lassen? Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Vermerken Sie, dass Sie den Auszug beglaubigen lassen möchten. Geben Sie das Land an, für welches das Dokument bestimmt ist und senden Sie beides an die Bundeskanzlei (Adresse siehe unten).
  2. Die Kosten belaufen sich auf CHF 20.-- pro Beglaubigung. Bitte legen Sie das Geld bar bei oder lassen Sie der Bundeskanzlei die Postquittung über die einbezahlte Gebühr (Postkonto 30-349292-2) zukommen.

Bei weiteren Fragen zur Beglaubigung wenden Sie sich bitte an:

Ruth Egger
Bundeskanzlei
CH-3003 Bern
T +41 31 322 37 69
E-Mail