Bundesamt für Justiz: Evaluation
Das Bundesamt für Justiz (BJ) legt einen seiner Schwerpunkte auf Wirksamkeitsüberprüfungen wichtiger Erlasse. Es führt dort, wo es wichtige Dienstleistungen erbringt, Kundenbefragungen durch. Wirksamkeitsüberprüfungen dienen dem Amt zur Gesetzesvorbereitung sowie zur Sicherstellung der Umsetzung der Erlasse. Zudem ermöglichen sie, gegenüber den politischen Behörden und gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft darüber abzulegen, wie sich die Erlasse in der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wirklichkeit auswirken.
Das Bundesamt für Justiz stützt sich bei seinen Evaluationsaktivitäten und bei seiner Rolle als Querschnittamt im Bereich von Wirksamkeitsüberprüfungen auf Artikel 7 Absatz 4 der Organisationsverordnung für das EJPD (SR 172.213.1) ab. Darin wird es verpflichtet, methodische Grundsätze für die Vorbereitung von Erlassen und für die Evaluation staatlicher Massnahmen zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, sowie für adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten zu sorgen.
- Strategie des Bundesamts für Justiz 2005-2011 (69 Kb, pdf)
- Planung des Bundesamts für Justiz 2008-2011 (82 Kb, pdf)
- Medienmitteilung über den Beginn der Evaluation
- Pflichtenheft (197 Kb, pdf)
- Medienmitteilung über die Zwischenergebnisse der Evaluation
- Bericht über Zwischenergebnisse der Evaluation der neuen Bundesrechtspflege vom 18. Juni 2010(BBl 2010 4837)
- Zwischenbericht der Evaluationsphase I (1793 Kb, pdf)
- 1. Zwischenbericht Projekt Rechtsschutzlücken (270 Kb, pdf)
- Hauptabteilung Staats- und Verwaltungsrecht (SVR): Bericht Spinatsch (286 Kb, pdf)(Kompetent, hartnäckig, konstruktiv : die Hauptabteilung Staats- und Verwaltungsrecht
des Bundesamtes für Justiz im Urteil ihrer Partner in der Bundesverwaltung (Bern, 2006)
