Bundesamt für Justiz: Evaluation

Das Bundesamt für Justiz (BJ) legt einen seiner Schwerpunkte auf Wirksamkeitsüberprüfungen wichtiger Erlasse. Es führt dort, wo es wichtige Dienstleistungen erbringt, Kundenbefragungen durch. Wirksamkeitsüberprüfungen dienen dem Amt zur Gesetzesvorbereitung sowie zur Sicherstellung der Umsetzung der Erlasse. Zudem ermöglichen sie, gegenüber den politischen Behörden und gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft darüber abzulegen, wie sich die Erlasse in der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wirklichkeit auswirken.

Das Bundesamt für Justiz stützt sich bei seinen Evaluationsaktivitäten und bei seiner Rolle als Querschnittamt im Bereich von Wirksamkeitsüberprüfungen auf Artikel 7 Absatz 4 der Organisationsverordnung für das EJPD (SR 172.213.1) ab. Darin wird es verpflichtet, methodische Grundsätze für die Vorbereitung von Erlassen und für die Evaluation staatlicher Massnahmen zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, sowie für adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten zu sorgen.

Dies ist die Amtsstrategie des Bundesamtes für Justiz für Wirksamkeitsüberprüfungen:
Und dies sind die Schwerpunkte der Evaluationen des Bundesamts für Justiz: