Dossier
Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (BJ, 20.05.2009)
Totalrevision des Opferhilfegesetzes (BJ, 27.02.2008)
Revision des Opferhilfegesetzes (BJ, 27.12.2004)
Medienmitteilungen
Die Hilfe für Opfer von Straftaten wird neu geregelt (EJPD, 27.02.2008)
Präzisierungen zum revidierten Opferhilfegesetz (EJPD, 27.06.2007)
Justizministerkonferenz in Eriwan beschäftigt sich mit der Opferhilfe (EJPD, 29.09.2006)
siehe auch im Index
Opferhilfe
Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (BJ, 20.05.2009)
Totalrevision des Opferhilfegesetzes (BJ, 27.02.2008)
Revision des Opferhilfegesetzes (BJ, 27.12.2004)
Medienmitteilungen
Die Hilfe für Opfer von Straftaten wird neu geregelt (EJPD, 27.02.2008)
Präzisierungen zum revidierten Opferhilfegesetz (EJPD, 27.06.2007)
Justizministerkonferenz in Eriwan beschäftigt sich mit der Opferhilfe (EJPD, 29.09.2006)
siehe auch im Index
Opferhilfe
Opferhilfe
Was ist Opferhilfe ?
Wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist, kann Opferhilfe beanspruchen. Die Opferhilfe steht auch den Angehörigen offen und umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Beratung,
- Soforthilfe und längerfristige Hilfe (z.B. medizinische, psychologische oder juristische Hilfe),
- Finanzielle Leistungen.
Nach einer Straftat im Ausland bestehen beschränkte Ansprüche.
Anlaufstellen
Die Opferhilfe wird von den Kantonen gemäss Bundesrecht geleistet. Anlaufstellen sind die von den Kantonen eingerichteten Beratungsstellen. Die Beratungsstelle kann frei gewählt werden:
Für Entschädigungen und Genugtuungen ist die Behörde des Tatortkantons zuständig:
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik
Sekretariat
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 31 322 47 44, F +41 31 322 84 01
E-Mail
Bundesamt für Justiz
Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik
Sekretariat
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 31 322 47 44, F +41 31 322 84 01
