Schneeball- oder Pyramidensysteme

In der Schweiz gelten die sog. Schneeball- oder Pyramidensysteme gemäss Art. 43 Ziffer 1 der Lotterieverordnung rechtlich ale eine Unterform einer Lotterie (sog. lotterieähnliche Unternehmung).

  • Die Verordnung führt dazu folgendes aus: "Den Lotterien sind gleichgestellt: alle Veranstaltungen, bei denen das Schneeballsystem (Lawinen-, Hydra-, Gella- oder Multiplexsystem) zur Anwendung kommt. Eine solche Veranstaltung liegt vor, wenn die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht gestellt werden, die für die Gegenpartei des Veranstalters nur dann einen Vorteil bedeuten, wenn es ihr gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen."

Schneeball- oder Pyramidensysteme sind demnach Veranstaltungen bzw. Businessmodelle, die zu ihrem Funktionieren bzw. Wachsen eine ständig grösser werdende Anzahl von Teilnehmern benötigen. Die bereits in das System eingestiegenen Teilnehmer können fast ausschliesslich dann einen Nutzen daraus ziehen, wenn es gelingt, weitere Teilnehmer anzuwerben und zum Einstieg zu bewegen. Investieren die neu angeworbenen Teilnehmer Geld in das Schneeballsystem, fliesst zumindest ein Teil davon nach den für ein solches System vordefinierten Regeln (meist ein Verteilschlüssel) den bereits eingestiegenen zu. Da solche Systeme zu ihrem Weiterbestehen bzw. zu ihrem Funktionieren eine immer grössere Anzahl von neu einsteigenden Teilnehmern braucht, brechen sie über kurz oder lang zusammen. Den Schaden tragen zur Hauptsache diejenigen Teilnehmer, die kurz vor dem Zusammenbrechen des Systems eingestiegen sind und ihre Investition meist restlos verlieren.

Schneeball- oder Pyramidensysteme treten in der Schweiz immer wieder auf. Ihre äussere Erscheinungsform und ihr "Geschäftsmodell" bzw. der "Geschäftsgegenstand" kann die verschiedensten Formen und Wirkungsweisen haben. Vordergründig scheint es bei solchen Systemen meist "nur" um den Verkauf von – in der Regel stark überteuerten – Produkten oder Dienstleistungen zu gehen. Effektiv aber ist der Verkauf von Produkten (etwa Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Anlagezertifikate) oder Dienstleistungen (etwa Telefon- oder Rabattkarten) nur eine Nebensache, um dem Ganzen möglichst den Anstrich einer legalen Geschäftstätigkeit zu geben. In Tat und Wahrheit steht im Zentrum des Interesses eines Schneeballl- oder Pyramidensystems das Kassieren von Provisionen auf Eintrittsgebühren oder Verkaufsumsätzen von später eingestiegenen Teilnehmern. Ein Schneeballsystem in Reinform (d. h. welches ganz ohne Produkte- oder Dienstleistungsverkauf zur Tarnung auskommt und mehr oder weniger offensichtlich nur auf das Geldumverteilen "in Richtung Spitze der Pyramide" ausgerichtet ist) bilden die vor einigen Jahren in der Schweiz aufgekommenen "Schenkkreise" (s. dazu untenstehende Pressemitteilung des BJ) oder auch das sog. Pilotenspiel.

Nähere Auskünfte zum Thema erteilt namentlich die Comlot.

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Gewisse Schneeballsysteme sind nicht nur unter lotterierechtlichen Gesichtspunkten als widerrechtlich anzusehen, sondern auch in lauterkeitsrechtlicher Hinsicht (d. h. sie verstossen auch gegen das UWG).
Es ist vorgesehen, die Schneeball- und Pyramidensysteme aus dem Lotterierecht herauszulösen und neu im UWG zu regeln (vgl. Botschaft und Gesetzesentwurf vom 2. September 2009).