Dossier
Internationale Kindesentführungen (BJ, 09.03.2009)
Medienmitteilungen
Entführte Kinder: Rückführungsanträge an das Ausland erneut angestiegen (BJ, 09.03.2009)
Entführte Kinder werden besser geschützt (EJPD, 09.03.2009)
Entführte Kinder: Mehr Rückführungsanträge an das Ausland als an die Schweiz (BJ, 04.02.2008)
siehe auch im Index
Kindesentführung international
Internationale Kindesentführungen (BJ, 09.03.2009)
Medienmitteilungen
Entführte Kinder: Rückführungsanträge an das Ausland erneut angestiegen (BJ, 09.03.2009)
Entführte Kinder werden besser geschützt (EJPD, 09.03.2009)
Entführte Kinder: Mehr Rückführungsanträge an das Ausland als an die Schweiz (BJ, 04.02.2008)
siehe auch im Index
Kindesentführung international
Internationale Kindesentführungen - Ausübung des Besuchsrechts
Worum geht es?
Wird ein Kind durch einen Elternteil oder ein anderes Familienmitglied gegen den Willen des/der Sorgeberechtigten vom, ins Ausland verbracht oder eigenmächtig zurückbehalten, oder wird mit einer Entführung gedroht, sind die Zurückgebliebenen oft ratlos. Gleiches gilt, wenn einem Elternteil die Ausübung des Besuchsrechts vereitelt oder erschwert wird. Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen beim Bundesamt für Justiz setzt sich dafür ein, in Zusammenarbeit mit den ausländischen Partnerbehörden der Vertragsstaaten, eine möglichst rasche und kindeswohlgerechte Rückführung oder Ausübung des Besuchsrechts zu erwirken.
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 31 323 88 64, F +41 31 322 78 64
E-Mail
Bundesamt für Justiz
Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 31 323 88 64, F +41 31 322 78 64
