Internationale Alimentensachen
Unterhaltsberechtigte in der Schweiz haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt.
Für grenzüberschreitende Alimenteninkassi bestehen verschiedene Übereinkommen, welche eine Brückenfunktion von einem Rechtssystem (Land) ins andere haben.
Das wichtigste ist das UNO-Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (New Yorker Übereinkommen). Dieses Übereinkommen ist von ungefähr 65 Ländern ratifiziert worden.
Die zwischenstaatliche Kooperation ist durch die Einsetzung von Empfangs- und Übermittlungsstellen (Zentralbehörden) in den jeweiligen Ländern geregelt.
Die Zentralbehörde internationale Alimentensachen nimmt Gesuche von den zuständigen kantonalen Behörden ins Ausland (zuhanden der Empfangsstellen der Vertragsstaaten) und Gesuche vom Ausland (der Übermittlungsstellen der Vertragsstaaten) an die kantonalen Behörden entgegen.
Gesuchstellende Personen sind gebeten, sich nicht direkt mit der Zentralbehörde in Verbindung zu setzen.
- Kantonale Empfangs- und Übermittlungsstellen (35 Kb, pdf)
- Adressen Vertragsstaaten New Yorker Übereinkommen (136 Kb, pdf)
- Adresse USA (9 Kb, pdf)
- Adresse Manitoba/Kanada (9 Kb, pdf)
- Adresse Saskatchewan/Kanada (9 Kb, pdf)
Bundesamt für Justiz
Zentralbehörde internationale Alimentensachen
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 31 324 80 48, F +41 31 322 42 79
Kontakt
