
Änderung des Zivilgesetzbuches, des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und des Partnerschaftsgesetzes
Erzwungene Heiraten verletzen das Selbstbestimmungsrecht der Opfer in schwerwiegender Weise. Der Staat hat deshalb die Pflicht, die von Zwangsheirat betroffenen oder bedrohten Personen zu schützen. Dieser Schutz soll mit einer Änderung des Zivilgesetzbuches, des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und des Partnerschaftsgesetzes verbessert werden.