Bundesamt für Justiz

Zwangsheiraten

Änderung des Zivilgesetzbuches, des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und des Partnerschaftsgesetzes

Worum geht es?

Erzwungene Heiraten verletzen das Selbstbestimmungsrecht der Opfer in schwerwiegender Weise. Der Staat hat deshalb die Pflicht, die von Zwangsheirat betroffenen oder bedrohten Personen zu schützen. Dieser Schutz soll mit einer Änderung des Zivilgesetzbuches, des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und des Partnerschaftsgesetzes verbessert werden.

Was ist bisher geschehen?
Dokumentation
Parlamentarische Vorstösse
Bericht
Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsergebnisse
Weitere Auskünfte
Thomas Mayer, Bundesamt für Justiz, T +41 31 323 06 68, E-Mail