Name und Bürgerrecht der Ehegatten
Änderung des Zivilgesetzbuchs
Worum geht es?
Eine Änderung des Zivilgesetzbuchs soll die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich der Namens- und Bürgerrechtsregelung gewährleisten. Die Vorlage hält am Prinzip der Unveränderlichkeit des Geburtsnamens fest. Die Brautleute können jedoch erklären, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen (den Ledignamen der Braut oder jenen des Bräutigams). Die verheirateten Eltern mit verschiedenen Namen wählen den Namen ihrer gemeinsamen Kinder (den Ledignamen des Vaters oder jenen der Mutter). Können sie sich nicht einigen, erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Jeder Ehegatte behält sein Bürgerrecht; das Kind erwirbt das Bürgerrecht des Elternteils, dessen Name es trägt.
Was ist bisher geschehen?
- Am 19. Juni 2003 reicht Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eine parlamentarische Initiative ein. Sie verlangt, das Zivilgesetzbuch so zu ändern, dass die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich der Namens- und Bürgerrechtsregelung gewährleistet ist.
- Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats erarbeitet einen Vorentwurf zur Revision des Zivilgesetzbuchs und schickt ihn am 3. Juli 2007 in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung). - Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme vom 12. Dezember 2008 die Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht (
Medienmitteilung).
Parlamentarische Beratungen (03.428)
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
