Zugang zu amtlichen Dokumenten
Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz kann jedermann Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Es genügt, ein Gesuch an diejenige Behörde zu richten, die ein Dokument erstellt oder empfangen hat. Das Zugangsrecht ist indessen nicht absolut. Es kann beschränkt oder verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern. Die Behandlung eines Zugangsgesuches ist grundsätzlich Gebührenpflichtig. Wenn die zuständige Behörde den Zugang zu amtlichen Dokumenten verweigert oder einschränkt, kann der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin ein Schlichtungsgesuch an den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten richten. Wenn das Schlichtungsverfahren nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führt, erlässt die zuständige Behörde eine Verfügung, die angefochten werden kann
In einigen Fällen bestehen besondere Regeln für den Zugang zu amtlichen Dokumenten oder Informationen. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Justiz betrifft dies namentlich folgende Fälle:
- Gesuche um Zugang zu eigenen Personendaten, die beim Bundesamt für Justiz bearbeitet werden (Auskunftsgesuche nach Datenschutzgesetz) sind an die Datenschutzberater des Amtes zu richten:
Bundesamt für Justiz
Simone Füzesséry & Martin Hilti
Datenschutzberater
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie auf der
Website des Eidg. Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB)
- Die Bestellung von Strafregisterauszügen wird auf der
Website Strafregister beschrieben.
- Auch für Auszüge aus weiteren Registern (Personenstandsregister, Grundbuch, Handelsregister) besteht jeweils ein besonderes Verfahren. In der Regel sind solche Auszüge bei den zuständigen kantonalen Behörden zu verlangen.
- Formular für Gesuche zu amtlichen Dokumenten (74 Kb, doc)
Folco Galli
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 31 322 77 88, F +41 31 322 77 87
Kontakt
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Für weitere Auskünfte betreffend das Öffentlichkeitsgesetz können Sie sich an die Beraterin und den Berater für die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes des Amtes wenden:
Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik
Bundesrain 20
CH-3003 Bern
T +41 31 322 47 44, F +41 31 322 84 01
Kontakt
- Öffentlichkeitsgesetz: Leitfaden Gesuchsbeurteilung und Checkliste (66 Kb, pdf)
- Öffentlichkeitsgesetz : Einsichtsgesuch (42 Kb, pdf)
- Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Öffentlichkeitsgesetz: Übersicht über das Verfahren (28 Kb, pdf)
- Öffentlichkeitsgesetz: Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren (23 Kb, pdf)
- Musterformular für die Behörden zur Behandlung von Zugangsgesuchen nach dem Öffentlichkeitsgesetz (193 Kb, doc)
- Formular für Gesuche zu amtlichen Dokumenten (74 Kb, doc)
- Musterverfügung (Art. 15. Abs. 2 Bst. b BGÖ) betreffend Dokumente, die Personendaten enthalten (133 Kb, doc)
- Musterverfügung (Art. 15. Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a BGÖ) (130 Kb, doc)
- Musterstellungnahme (Art. 12 Abs. 4 BGÖ) (120 Kb, doc)
- Häufig gestellte Fragen (275 Kb, pdf)
