Weitere Verbesserung der Haftbedingungen
Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und Stellungnahme des Bundesrates veröffentlicht
Medienmitteilungen, EJPD, 13.11.2008
Bern. Die grosse Mehrheit der in der Schweiz inhaftierten Personen wird korrekt behandelt. Nach dem jüngsten Besuch einer Delegation des Anti-Folter-Ausschusses haben die Schweizer Behörden zudem bereits verschiedene Empfehlungen umgesetzt, um den Schutz der Personen in Polizeigefängnissen, Ausschaffungszentren, Strafanstalten und Erziehungsheimen weiter zu verstärken. Dies geht aus dem Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und der Stellungnahme des Bundesrates hervor, die heute veröffentlicht worden sind.
Eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" besichtigte vom 25. September bis 5. Oktober 2007 verschiedene Hafteinrichtungen in den Kantonen Aargau, Bern, Genf, Solothurn, Wallis und Zürich. Während ihres fünften Besuches in der Schweiz richtete die Delegation ein besonderes Augenmerk auf die Situation von Personen, die von der Polizei festgenommen wurden oder bei denen eine stationäre Behandlung oder Verwahrung angeordnet wurde, sowie auf die Haftbedingungen in den Hochsicherheitsabteilungen. Die Delegation befasste sich auch mit der Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Erziehungsheimen platziert sind.
Bereits beim Abschluss ihres Besuches teilte die Delegation den Vertretern des Bundes und der besuchten Kantone mit, dass sie keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlungen festgestellt hat. In seinem am 27. März 2008 dem Bundesrat zugestellten Bericht äusserte sich der Anti-Folter-Ausschuss detailliert über den Besuch und unterbreitete den Schweizer Behörden eine Reihe von Empfehlungen, Kommentaren und Fragen.
Die Stellungnahme des Bundesrates gibt detailliert Auskunft, welche Massnahmen getroffen wurden, um die allgemeinen Haftbedingungen sowie die medizinische Versorgung in verschiedenen Strafanstalten weiter zu verbessern. Der Bundesrat weist unter anderem darauf hin, dass die Mitarbeitenden der Genfer Kantonspolizei schon vor dem Besuch der Delegation von den zuständigen Behörden zwei Schreiben erhalten haben, worin jegliche Art von Misshandlung verhafteter Personen verurteilt wird. Zudem wird bereits seit drei Jahren an der Polizeischule sowie im Rahmen der Weiterbildung darauf hingewiesen, dass der Würgegriff mit der Armbeuge untersagt ist.
Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", das von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Er hat die Schweiz seit 1991 bereits fünf Mal besucht. Der Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will im Dialog mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die Bedingungen des Freiheitsentzugs verbessern.
