Schweizer Hafteinrichtungen unter der Lupe
Fünfter Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz
Medienmitteilungen, EJPD, 14.09.2007
Bern. Eine fünfköpfige Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" kommt am 24. September in die Schweiz. Die Delegation wird während ihres zweiwöchigen Besuchs verschiedene Hafteinrichtungen besichtigen.
Der von Experten und Dolmetschern begleitete Ausschuss besucht Personen, denen auf Grund einer behördlichen Verfügung die Freiheit entzogen ist. Darunter fallen Freiheitsentzüge aus strafrechtlichen, strafprozessrechtlichen, zivil- und verwaltungsrechtlichen sowie militärstrafrechtlichen Gründen. Der Ausschuss ist ermächtigt, mit den Inhaftierten Gespräche ohne Zeugen zu führen. Welche Hafteinrichtungen besichtigt werden, gibt der Ausschuss kurz vor Beginn seines Besuchs bekannt.
Der Ausschuss stützt sich auf das "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", das von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Der Anti-Folter-Ausschuss setzt sich aus Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen Experten zusammen und hat seinen Sitz in Strassburg. Er organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991, 1996, 2001 und 2003 besucht.
