Entführte Kinder: Rückführungsanträge an das Ausland überwiegen

Statistik 2004 der Schweizerischen Zentralbehörde

Medienmitteilungen, BJ, 31.03.2005

Bern, 31.03.2005. Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Jahr 2004 insgesamt 141 Fälle behandelt. 77 Fälle wurden aus dem Vorjahr übernommen. Von den 64 neuen Anträgen betrafen 49 die Rückführung von Kindern und 15 die Ausübung des Besuchsrechts. Die Rückführungsanträge an das Ausland überwogen deutlich jene an die Schweiz.

Die Schweizerische Zentralbehörde richtete in den letzten fünf Jahren regelmässig mehr Anträge auf Rückführung ans Ausland als sie vom Ausland erhielt; 2004 waren es gar dreimal so viele. Bei den Anträgen um Ausübung des Besuchsrechts hielten sich hingegen die eingehenden und ausgehenden Gesuche ungefähr die Waage. Im letzten Jahr übermittelte die Zentralbehörde Anträge namentlich an Spanien (9), Frankreich (4) und Deutschland (4); Anträge an die Schweiz kamen hauptsächlich aus Italien (3), Portugal (2) und Deutschland (2).

Kinder häufiger durch die Mutter entführt

Entführender Elternteil war auch im vergangenen Jahr häufiger die Mutter (57 % der Fälle). Bei der Verweigerung des Besuchsrechts war der Anteil der Mütter noch höher (87 % der Fälle). Von den neuen Rückführungs- und Besuchsanträgen waren 91 Kinder betroffen. Ihr Durchschnittsalter betrug weniger als sieben Jahre.

Fälle mehrheitlich über das Haager Abkommen abgewickelt

Die Schweiz ist über das Haager Kindesentführungs-Übereinkommens und das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen mit 72 Staaten vertraglich
verbunden. Die meisten Rückführungs- und Besuchsanträge stützen sich auf das Haager Kindesentführungs-Übereinkommen; das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen wird hingegen jährlich in weniger als fünf Fällen angerufen. Beide Übereinkommen verfolgen das gleiche Ziel: Sie schützen das durch eine Entführung verletzte Sorgerecht und gewährleisten die Ausübung des Besuchsrechts. Sie haben zudem eine beachtliche präventive Wirkung. Die Nationalität des Kindes und der Eltern spielt bei der Anwendung der beiden Übereinkommen keine Rolle.

Anträge der Schweiz ans Ausland:

  2004 2003 2002 2001 2000
 Anträge auf Rückführung 37 42 29 30 33
 Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts 9 10 17 13 13
 Total neue Fälle 46 52 46 43 46

Anträge des Auslandes an die Schweiz:

  2004 2003 2002 2001 2000
 Anträge auf Rückführung 12 18 15 27 12
 Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts 6 9 7 8 4
 Total neue Fälle 18 27 22 35 16

Kontakt / Rückfragen
David Urwyler, Bundesamt für Justiz, T +41 31 323 41 32 , Kontakt