Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Kein Verbot für bezahlte Sammlungen
Bundesrat verabschiedet Bericht über die Bezahlung von Unterschriftensammlungen bei Volksinitiativen und Referenden
Medienmitteilungen, EJPD, 03.05.2004
Bern, 03.05.2004. Der Bundesrat empfiehlt, von einem Verbot für die Bezahlung von Unterschriftensammlungen abzusehen. Eine solche Regelung wäre eine Einschränkung für die Ausübung der Volksrechte, hält er in seinem Bericht fest.
Aufgrund eines Postulats der Staatspolitischen Kommission des Ständerates prüfte der Bundesrat die Frage, ob die Bezahlung von Unterschriftensammlungen auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene in Zukunft zu bestrafen sei. Er untersuchte die Rechtslage im Kanton Genf, der als einziger Kanton ein Verbot kennt, und in mehreren Ländern (Deutschland, Italien, USA und Neuseeland) mit direkt-demokratischen Instrumenten.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der Vergleich keine überzeugenden Argumente für ein Verbot liefert. Insbesondere könnte ein solches Verbot ausgerechnet finanzschwache Kreise treffen, denn eine Bezahlung nach Sammelergebnis kann billiger zu stehen kommen als zum Beispiel ein Massenversand mit nur kleinem Rücklauf. Ebenso würde ein solches Verbot heikle Abgrenzungsfragen, namentlich im Verhältnis zu Parteien, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden aufwerfen.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der Vergleich keine überzeugenden Argumente für ein Verbot liefert. Insbesondere könnte ein solches Verbot ausgerechnet finanzschwache Kreise treffen, denn eine Bezahlung nach Sammelergebnis kann billiger zu stehen kommen als zum Beispiel ein Massenversand mit nur kleinem Rücklauf. Ebenso würde ein solches Verbot heikle Abgrenzungsfragen, namentlich im Verhältnis zu Parteien, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden aufwerfen.
