Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Weniger Hürden für Behinderte
Behindertengleichstellungsgesetz tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft
Medienmitteilungen, EJPD, 25.06.2003
Bern, 25.06.2003. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Behindertengleichstellungsgesetz auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Das neue Gesetz bringt für die rund 700 000 Behinderten in der Schweiz unter anderem einen erleichterten Zugang zum öffentlichen Verkehr und zu öffentlichen Bauten.
Den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen tragen ferner verschiedene Gesetzesrevisionen (Fernmeldewesen, Bundesstatistik, Berufsbildung, Strassenverkehrsrecht) Rechnung, die ebenfalls am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die Anpassung des Steuerrechts wird auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Schliesslich hat der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidg. Departement des Innern (EDI) beauftragt, die notwendigen Ausführungsverordnungen auszuarbeiten.
Im öffentlichen Verkehr wird das Behindertengleichstellungsgesetz eine möglichst lückenlose Transportkette auch für Menschen mit Behinderungen herbeiführen. Die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen kontinuierlich anzupassen und die Kommunikationsanlagen und den Billettbezug spätestens in zehn Jahren, Bauten, Anlagen und Fahrzeuge spätestens in zwanzig Jahren vollständig auf die Bedürfnisse der Behinderten auszurichten. Bund und Kantone werden Finanzhilfen ausrichten. Allein der Bund wird dafür 300 Millionen Franken zur Verfügung stellen.
Im öffentlichen Verkehr wird das Behindertengleichstellungsgesetz eine möglichst lückenlose Transportkette auch für Menschen mit Behinderungen herbeiführen. Die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen kontinuierlich anzupassen und die Kommunikationsanlagen und den Billettbezug spätestens in zehn Jahren, Bauten, Anlagen und Fahrzeuge spätestens in zwanzig Jahren vollständig auf die Bedürfnisse der Behinderten auszurichten. Bund und Kantone werden Finanzhilfen ausrichten. Allein der Bund wird dafür 300 Millionen Franken zur Verfügung stellen.
