Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Strafprozessrecht wird vereinheitlicht
Botschaft ans Parlament bis Ende 2004
Medienmitteilungen, EJPD, 02.07.2003
Bern, 02.07.2003. Der Bundesrat hat am Mittwoch das EJPD beauftragt, die Entwürfe zur Schaffung eines schweizerischen Strafprozesses zu überarbeiten und bis Ende 2004 eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. Die Vorentwürfe zu einer schweizerischen Strafprozessordnung und zu einem Bundesgesetz über das schweizerische Jugendstrafverfahren sind in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst worden.
Die neue Strafprozessordnung (StPO), welche die 26 kantonalen Strafprozessordnungen und den Bundesstrafprozess ersetzt, soll die Effizienz der Strafverfolgung verbessern sowie die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit erhöhen. In der Vernehmlassung (Juni 2001 bis Februar 2002) setzte sich die Idee einer schweizerisch einheitlichen Strafprozessordnung durch. Die 110 Stellungnahmen bewerteten den Vorentwurf - ungeachtet der Kritik an verschiedenen Vorschlägen - grundsätzlich als taugliche Grundlage für die weiteren Arbeiten.
Effizientes und rechtsstaatliches StaatsanwaltschaftsmodellEine Mehrheit sprach sich für das dem Vorentwurf StPO zu Grunde liegende Staatsanwaltschaftsmodell aus. Dieses Modell verzichtet auf den Untersuchungsrichter. Es bietet damit den Vorzug, dass im Vorverfahren kein Handwechsel mehr vom Untersuchungsrichter zum Staatsanwalt stattfindet. Somit entfällt ein grosser zeitlicher und personeller Aufwand. Obwohl das Staatsanwaltschaftsmodell heute erst in einzelnen Kantonen praktiziert wird, sprachen sich auch die Kantone mehrheitlich (15 : 11) für dieses Modell aus. Der Bundesrat hält auch deshalb an diesem modernen, effizienten und rechtsstaatlichen Strafverfolgungsmodell fest. Die damit verbundene Machtkonzentration bei der Staatsanwaltschaft wird durch verschiedene Massnahmen, darunter die Einrichtung eines Zwangsmassnahmengerichts und die Ausgestaltung der Verteidigungsrechte, kompensiert.
Effizientes und rechtsstaatliches StaatsanwaltschaftsmodellEine Mehrheit sprach sich für das dem Vorentwurf StPO zu Grunde liegende Staatsanwaltschaftsmodell aus. Dieses Modell verzichtet auf den Untersuchungsrichter. Es bietet damit den Vorzug, dass im Vorverfahren kein Handwechsel mehr vom Untersuchungsrichter zum Staatsanwalt stattfindet. Somit entfällt ein grosser zeitlicher und personeller Aufwand. Obwohl das Staatsanwaltschaftsmodell heute erst in einzelnen Kantonen praktiziert wird, sprachen sich auch die Kantone mehrheitlich (15 : 11) für dieses Modell aus. Der Bundesrat hält auch deshalb an diesem modernen, effizienten und rechtsstaatlichen Strafverfolgungsmodell fest. Die damit verbundene Machtkonzentration bei der Staatsanwaltschaft wird durch verschiedene Massnahmen, darunter die Einrichtung eines Zwangsmassnahmengerichts und die Ausgestaltung der Verteidigungsrechte, kompensiert.
Neu: Anwalt der ersten Stunde
Zahlreiche im Vorentwurf vorgeschlagene Neuerungen wurden mehrheitlich positiv aufgenommen und werden beibehalten:- Anwalt der ersten Stunde: Beschuldigte, die von der Polizei vorläufig festgenommen werden, können sofort frei mit ihrer Verteidigung verkehren, die auch bei Einvernahmen anwesend sein kann. Dieses Konzept nimmt ein Anliegen verschiedener internationaler Menschenrechtsausschüsse auf.
- Abgekürztes Verfahren: Beschuldigte sowie die Staatsanwaltschaft erhalten die Möglichkeit, in gewissem Umfang Absprachen über Schuldspruch und Strafe zu treffen. Dank dieser abgeänderten Form eines "plea bargaining" kann das Verfahren abgekürzt werden. Neu sollen auch Vergleichs- und Mediationsverfahren möglich sein.
- Auf Vorschlag der Expertenkommission für die Revision des Opferhilfegesetzes werden Sonderregeln zu Gunsten der Opfer in die neue Strafprozessordnung eingefügt, welche die Vorschriften zum Strafverfahren im Opferhilfegesetz ersetzen.
- Das Rechtsmittelsystem wird durch die Beschränkung auf Beschwerde, Berufung und Revision vereinfacht; auf eine zusätzliche Nichtigkeitsbeschwerde wird verzichtet.
