Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Haager Entführungsabkommen: Mehr Schutz für Kinder
Bundesrat beantwortet drei parlamentarische Vorstösse zum Thema internationale Kindesentführungen
Medienmitteilungen, EJPD, 19.09.2003
Bern, 19.09.2003. Das Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführungen hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Da es bei Rückführungen von Kindern vereinzelt Härtefälle geben kann, will sich der Bundesrat für eine Anpassung des Übereinkommens einsetzen. Dies hält er in seiner Antwort auf drei parlamentarische Vorstösse fest.
Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationa-ler Kindesentführung hat das Ziel, entführte Kinder wieder in ihr gewohntes Umfeld zurückzuführen, unabhängig davon, ob sie vom Vater oder von der Mutter entführt wurden und auch unabhängig von der Nationalität der Be-troffenen. Dank der präventiven Wirkung des Übereinkommens und der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der beteiligten Behörden können ein Drittel aller Fälle rasch und einvernehmlich beigelegt werden, ein weiterer Drittel nach längeren Interventionen und Verhandlungen. In den restlichen Fällen ist das Verhältnis unter den Eltern derart gestört, dass sich das Rückführungsverfahren über mehrere Gerichtsinstanzen hinzieht. Bereits vor den Vermittlungsbemühungen und den Vergleichsverhandlungen einen Kinderrechtssbeistand zu ernennen, würde aus Sicht des Bundesrates über das Ziel hinausschiessen, unterstreicht der Bundesrat in seiner Antwort auf die drei Vorstösse der Nationalrätinnen Doris Leuthard, Ruth-Gaby Vermot-Mangold und Vreni Hubmann.
