Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Den Terrorismus bekämpfen ohne die Grundrechte aus den Augen zu verlieren
Ansprache von Direktor Heinrich Koller an der Justizministerkonferenz in Sofia
Medienmitteilungen, EJPD, 09.10.2003
Bern/Sofia, 09.10.2003. An der 25. Europäischen Justizministerkonferenz in Sofia hat Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz und Staatssekretär für die Dauer der Konferenz, am Donnerstag die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung unterstrichen. Zugleich wies er in seiner Ansprache auf das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit hin: Bei der Bekämpfung des Terrorismus dürften die Grundrechte nicht aus den Augen verloren werden.
Der Leiter der Schweizer Delegation erinnerte daran, dass sich die Schweiz seit je stark für die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus engagiert und in den vergangenen Jahren das strafrechtliche Instrumentarium gegen den Terrorismus ausgebaut habe. So sind am 1. Oktober dieses Jahres die Strafnorm gegen Terrorismusfinanzierung sowie die strafrechtliche Haftung des Unternehmens in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderungen haben es der Schweiz ermöglicht, die UNO-Konventionen gegen die Finanzierung des Terrorismus sowie gegen den Bombenterrorismus zu ratifizieren.
Die strafrechtlichen und strafprozessualen Mittel gegen den Terrorismus müssten auch auf internationaler Ebene vollumfänglich zum Tragen kommen, betonte Direktor Koller. Die einschlägigen Konventionen und Resolutionen der UNO sowie die Übereinkommen des Europarates bildeten ein solides Instrument der internationalen Zusammenarbeit.
Die Bekämpfung des Terrorismus werde langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn es gelinge, die Unterschiede zwischen Arm und Reich zu mildern, den Zusammenhalt der Gesellschaften zu stärken und den Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen und Religionen zu fördern, gab sich Direktor Koller überzeugt. Der Europarat sei geradezu prädestiniert, massgeblich zur Erreichung dieser Ziele beizutragen.
Die strafrechtlichen und strafprozessualen Mittel gegen den Terrorismus müssten auch auf internationaler Ebene vollumfänglich zum Tragen kommen, betonte Direktor Koller. Die einschlägigen Konventionen und Resolutionen der UNO sowie die Übereinkommen des Europarates bildeten ein solides Instrument der internationalen Zusammenarbeit.
Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit
Trotz aller Bedeutung einer wirksamen Terrorismusbekämpfung bestehe in diesem Bereich ein erhebliches Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit, gab der Leiter der Schweizer Delegation zu bedenken. Der Europarat habe indessen die Grundwerte der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit nie aus den Augen verloren. Davon zeugten insbesondere die Leitlinien des Ministerkomitees über die Menschenrechte und den Kampf gegen den Terrorismus.Die Bekämpfung des Terrorismus werde langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn es gelinge, die Unterschiede zwischen Arm und Reich zu mildern, den Zusammenhalt der Gesellschaften zu stärken und den Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen und Religionen zu fördern, gab sich Direktor Koller überzeugt. Der Europarat sei geradezu prädestiniert, massgeblich zur Erreichung dieser Ziele beizutragen.
